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Elektrizitätsversorgung

Zuständige Abteilung ist die Bauabteilung


Elektrizitätsversorgung

Förderung neuer Batteriespeicher für erneuerbare Energie

Der Gemeinderat fördert die lokale Speicherung von erneuerbarer Energie. Zu diesem Zweck wurde ein entsprechender Betrag im Budget 2023 eingestellt. Mit den Geldern des Energiefonds wird der Neubau von Speichern von erneuerbarer Energie, ab einer Minimalgrösse ab 8 kWh, gefördert. Der Beitragssatz beträgt CHF 400.00 pro kWh Nutzungskapazität und maximal CHF 7’200.00 Förderbeitrag pro Hauptanschluss. Sie können Ihr Gesuch zur Förderung neuer Batteriespeicher für erneuerbare Energie gerne direkt bei der Bau-, Werke- & Umweltabteilung Oetwil an der Limmat einreichen. 

Energiefondsreglement vom 1. Mai 2023
Gesuch zur Förderung neuer Batteriespeicher für erneuerbare Energie
 



Förderprogramm Energie

Die Klimaerwärmung und die Abhängigkeit der schweizerischen Energieversorgung vom Ausland stellen uns vor grosse Herausforderungen. Entsprechend sind die klima- und energiepolitischen Ziele hoch gesetzt. Besonders wirksam und effizient ist sowohl der Einsatz erneuerbarer Energien für Heizung und Warmwasser als auch die bessere Isolation der Häuser. Rund 50% des Energie­ver­brauchs im Kanton Zürich entfällt auf diese Bereiche. 

Seitens des Kantons werden Sie bei energetischen Sanierungsmassnahmen mit Informationen und vergünstigten Energieberatungen unterstützt. 2010 startete zudem das schweizweit gültige Gebäude­programm zur Unterstützung der wärmetechnischen Verbesserung von Gebäudehüllen in den nächsten zehn Jahren. 

Als Anreiz für energetische Sanierungen oder den Einsatz erneuerbarer Energien dürften sich nicht zuletzt auch die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bei Investitionen in diesen Bereichen auswirken. 

Auf der Gemeindeverwaltung liegen folgende Prospekte für Sie auf: 

  • Förderprogramm Energie Kanton Zürich (Hinweise auf Förderbereiche und Subventionen)
  • Jetzt energetisch modernisieren (Energieberatung)

Um Ihnen die Inangriffnahme entsprechender Projekte zu erleichtern, finden Sie über die nachstehende Auswahl an Link weitere Informationen:

Bitte beachten Sie, dass energetische Sanierungsprojekte zumeist auch der Baubewilligungspflicht unterstehen. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Bau-, Werk- und Umweltabteilung.


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