Elektrizitätsversorgung
Zuständige Abteilung ist die Bauabteilung
Elektrizitätsversorgung
Förderung neuer Batteriespeicher für erneuerbare Energie
Der Gemeinderat fördert die lokale Speicherung von erneuerbarer Energie. Zu diesem Zweck wurde ein entsprechender Betrag im Budget 2023 eingestellt. Mit den Geldern des Energiefonds wird der Neubau von Speichern von erneuerbarer Energie, ab einer Minimalgrösse ab 8 kWh, gefördert. Der Beitragssatz beträgt CHF 400.00 pro kWh Nutzungskapazität und maximal CHF 7’200.00 Förderbeitrag pro Hauptanschluss. Sie können Ihr Gesuch zur Förderung neuer Batteriespeicher für erneuerbare Energie gerne direkt bei der Bau-, Werke- & Umweltabteilung Oetwil an der Limmat einreichen.
Energiefondsreglement vom 1. Mai 2023
Gesuch zur Förderung neuer Batteriespeicher für erneuerbare Energie
Förderprogramm Energie
Die Klimaerwärmung und die Abhängigkeit der schweizerischen Energieversorgung vom Ausland stellen uns vor grosse Herausforderungen. Entsprechend sind die klima- und energiepolitischen Ziele hoch gesetzt. Besonders wirksam und effizient ist sowohl der Einsatz erneuerbarer Energien für Heizung und Warmwasser als auch die bessere Isolation der Häuser. Rund 50% des Energieverbrauchs im Kanton Zürich entfällt auf diese Bereiche.
Seitens des Kantons werden Sie bei energetischen Sanierungsmassnahmen mit Informationen und vergünstigten Energieberatungen unterstützt. 2010 startete zudem das schweizweit gültige Gebäudeprogramm zur Unterstützung der wärmetechnischen Verbesserung von Gebäudehüllen in den nächsten zehn Jahren.
Als Anreiz für energetische Sanierungen oder den Einsatz erneuerbarer Energien dürften sich nicht zuletzt auch die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bei Investitionen in diesen Bereichen auswirken.
Auf der Gemeindeverwaltung liegen folgende Prospekte für Sie auf:
- Förderprogramm Energie Kanton Zürich (Hinweise auf Förderbereiche und Subventionen)
- Jetzt energetisch modernisieren (Energieberatung)
Um Ihnen die Inangriffnahme entsprechender Projekte zu erleichtern, finden Sie über die nachstehende Auswahl an Link weitere Informationen:
- www.dasgebaeudeprogramm.ch
- www.minergie.ch
- www.energiefranken.ch
- www.steueramt.zh.ch
- www.starte-zh.ch (Energetisch modernisieren)
- www.forumenergie.ch
- www.energie.zh.ch
- www.ekz.ch
Bitte beachten Sie, dass energetische Sanierungsprojekte zumeist auch der Baubewilligungspflicht unterstehen. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Bau-, Werk- und Umweltabteilung.