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Krankenwesen

Zuständige Abteilung ist die Gesundheitsabteilung


Giftschein

Zum Bezug von starken Giften wird seit dem 1. August 2006 kein Giftschein mehr benötigt. Privatpersonen müssen allerdings an der Verkaufsstelle einen Ausweis vorweisen und eine Unterschrift zur Bestätigung der sachgerechten Verwendung leisten.

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.cheminfo.ch.


Spitex rechtes Limmattal

Die spitalexterne Pflege (SPITEX) nimmt im Gesundheitswesen eine wichtige Stellung für die Betreuung von Patienten ein. In den Gemeinden Ober- und Unterengstringen, Weiningen, Geroldswil und Oetwil an der Limmat bietet die SPITEX rechtes Limmattal folgende Dienstleistungen an:  

  • Krankenpflege
  • Hauspflege
  • Hauswirtschaftliche Leistungen

Kontakt

Spitex rechtes Limmattal
Grossächerstrasse 21
8104 Weiningen

Telefon 043 455 10 10
www.spitex-rechteslimmattal.ch
E-Mail

Öffnungszeiten: Montag-Freitag 08.00-12.00 Uhr / 14.00-17.00 Uhr


Zecken-Info

Die wichtigsten Tipps rund um Zecken:

Tragen Sie lange Hose, ein langärmliges Oberteil und geschlossene Schuhe.

  • Auf heller Kleidung sehen Sie herumwandernde Zecken besser als auf dunkler.
  • Benutzen Sie Antizeckenspray.
  • Meiden Sie Unterholz und Gebüsch. Zecken fallen nicht von den Bäumen, sie sitzen in der Vegetation bis in höchstens 1 m Höhe.
  • Suchen Sie nach jedem Aufenthalt im Freien (Wald,Wiese usw.) den Körper nach Zecken ab (Haaransatz, hinter den Ohren, Kniekehlen, unter den Achseln, Schultern, Gesäss, Schamgegend, Bauchnabel).
  • Entfernen Sie allfällig gefundene Zecken sofort.
  • Zur Entfernung einer Zecke greifen Sie diese mit einer feinen Pinzette möglichst nah am Körper und ziehen langsam, bis die Zecke loslässt.
  • Verwenden Sie kein Öl oder andere chemische Mittel.
  • Desinfizieren Sie die Stelle und notieren Sie das Datum des Zeckenstichs in der Agenda.
  • Informieren Sie Ihren Arzt, wenn bis etwa einen Monat nach einem Zeckenstich grippeartige Symptome und/oder eine Hautrötung auftreten.

Weitere Informationen finden Sie auf www.zecken-stich.ch oder auf der Homepage für Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich.

Zeckenimpfung

Wer soll sich impfen lassen?
Alle erwachsenen Personen sowie Kinder im Allgemeinen ab 6 Jahren, welche in Endemiegebieten wohnen oder sich dort zeitweise aufhalten, sollten sich gegen FSME (Zeckenenzephalitis) impfen lassen.
Da diese Imfpung als sehr wichtig betrachtet wird, werden die Kosten im Rahmen der Grundversicherung übernommen. Bei beruflicher Exposition werden die Kosten vom Arbeitgeber übernommen.

Die Endemiegebiete (Naturherde) und weitere wichtige Informationen zur Zeckenimpfung finden Sie hier.


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