Schutzraumkontrolle
Zuständige Abteilung ist die Bauabteilung
Schutzraumkontrolle
Für Neubauten gilt grundsätzlich eine Schutzraumbaupflicht, für bestehende Schutzräume die Unterhaltspflicht. Falls kein Schutzraum erstellt wird, ist eine Ersatzabgabe zu leisten. Die Kontrolle der neuen Schutzräume sowie die periodische Kontrolle der bestehenden Schutzräume erfolgt durch das zuständige Kontrollorgan gemäss den aktuell geltenden Vorschriften.
Kontrolleur
Landis AG
Steinhaldenstrasse 28
8954 Geroldswil
Tel. 043 500 45 82
infoNULL@landis-ing.ch
www.landis-ing.ch