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Schutzraumkontrolle

Zuständige Abteilung ist die Bauabteilung


Schutzraumkontrolle

Für Neubauten gilt grundsätzlich eine Schutzraumbaupflicht, für bestehende Schutzräume die Unterhaltspflicht. Falls kein Schutzraum erstellt wird, ist eine Ersatzabgabe zu leisten. Die Kontrolle der neuen Schutzräume sowie die periodische Kontrolle der bestehenden Schutzräume erfolgt durch das zuständige Kontrollorgan gemäss den aktuell geltenden Vorschriften.

Kontrolleur

Landis AG
Steinhaldenstrasse 28
8954 Geroldswil

Tel. 043 500 45 82
infoNULL@landis-ing.ch
www.landis-ing.ch