Bauvorhaben
Zuständige Abteilung ist die Bauabteilung
Bauvorhaben
Welche baulichen Veränderungen einer Baubewilligung bedürfen können Sie der Wegleitung Baugesuchsformular entnehmen. Ebenfalls der Wegleitung kann entnommen werden, welches Bewilligungsverfahren zur Anwendung in Frage kommt. Im Zweifelsfall ist immer das Baugesuchsformular für das ordentliche Verfahren zu verwenden. Der Entscheid über die Art des Verfahrens erfolgt durch die Baubehörde. Die Baubehörde ist auch für die Koordination mit weiteren beteiligten Stellen, insbesondere der kantonalen Baudirektion, verantwortlich. Nicht vollständige oder mangelhafte Baugesuche werden zurückgewiesen bzw. fehlende Unterlagen nachgefordert. Die Fristen gemäss Bauverfahrensverordnung beginnen erst nach vorliegen sämtlicher Unterlagen zu laufen.
Folgende kommunale Gesuchsformulare stehen Ihnen im Online-Schalter der Bauabteilung zur Verfügung:
- Anmeldung Baubeginn
- Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheides
- Bewilligung Feuerungsanlagen- Stationäre Motoren
- Parzellierungsgesuch
- Reklamegesuch
- Zustimmungserklärung Anzeigeverfahren
- Zustimmungserklärung Nähebaurecht
Weitere kommunale und kantonale Gesuchsformulare finden Sie im Online-Schalter.