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Aufzugskontrolle

Zuständige Abteilung ist die Bauabteilung


Aufzugskontrolle

Beförderungsanlagen (ortsgebundene Fördereinrichtungen wie Aufzüge, Hebebühnen, Fahrtreppen/-bänder und dgl. mehr) unterstehen der privaten Kontrolle. Die Anlagen dürfen jedoch nach der Neuerstellung, dem Ersatz oder Umbau erst in Betrieb genommen werden nachdem ihre einwandfreie Ausführung und Funktion mit einem Abnahmebericht des Herstellers nachgewiesen und die Einhaltung der übrigen Bauvorschriften überprüft ist.

Die Anlagen werden je nach Art und Häufigkeit der Nutzung periodisch vom zuständigen Kontrollorgan kontrolliert.


Kontrollorgan für Aufzugsanlagen

Goetschi Ingenieurbüro AG
Eichstrasse 4
8107 Buchs ZH

Tel. 044 847 25 25
Fax 044 847 25 10