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Zusatzleistungen

Das System der AHV/IV-Zusatzleistungen wurde für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner geschaffen, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben oder hohe Heimkosten zu tragen haben. Die AHV/IV-Zusatzleistungen als Teil der Sozialversicherungen gewährleisten den Rentenberechtigten ein angemessenes, am Bedarf orientiertes Mindesteinkommen und sind somit ein wichtiger Bestandteil der Vorsorge für diese Bevölkerungsgruppe. Ziel ist, allen AHV- und IV-Rentenberechtigten ein Leben ohne materielle Existenzsorgen zu ermöglichen. Zusatzleistungen sind keine Sozialhilfen!

Der Anspruch auf eine oder mehrere dieser Leistungsarten ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig. Insbesondere bei den kantonalen Beihilfen und den Gemeindezuschüssen sind bestimmte Wohnsitz- und Aufenthaltsfristen zu erfüllen. Die Höhe der AHV/IV-Zusatzleistungen ist einerseits durch die vorhandenen Einkünfte und Vermögenswerte, andererseits durch Ausgaben wie Wohn- und Heimkosten beeinflusst. Sind die Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf AHV/IV-Zusatzleistungen.

Ab 1. Juli 2020 hat unsere Gemeinde die Abwicklung und Auszahlung der Zusatzleistungen zur AHV/IV der SVA Zürich übertragen. Somit ist die SVA Zürich Ihre Ansprechpartnerin für die Zusatzleistungen.


Wie erreichen Sie die SVA Zürich?

Die SVA Zürich ist dank der Nähe zum Hauptbahnhof Zürich für alle gut erreichbar. Von Montag bis Freitag, 8 Uhr bis 17 Uhr, beraten Sie die Kundenberaterinnen und Kundenberater persönlich. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.

  • Telefonisch erreichen Sie die SVA Zürich unter der Nummer: 044 448 50 00
  • schriftlich unter SVA Zürich, Röntgenstrasse 17, Postfach, 8087 Zürich.


Triagestelle der Gemeinde
Frau Sandra Litscher steht Ihnen für Beratungen, Ausgabe und Entgegennahme von Anmeldeformularen und für sämtliche Fragen unter 044 749 33 70 oder via Mail sandra.litscherNULL@oetwil-limmat.ch gerne zur Verfügung.