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Sozialhilfe

Sozialhilfe

Der Sozialdienst berät Sie bei wirtschaftlichen und persönlichen Problemen.

Möchten Sie einen Antrag um Sozialhilfe einreichen, nehmen Sie bitte mit uns telefonisch Kontakt auf. Wir werden Ihnen die Antragsformulare zustellen und aufgrund einer ersten Einschätzung auflisten, welche Unterlagen wir benötigen. Nachdem wir Antrag und Unterlagen erhalten haben, werden wir Sie für die Vereinbarung eines Gesprächs kontaktieren. Danach wird der Sozialdienst zuhanden der Fürsorgebehörde den Anspruch auf Sozialhilfe prüfen.

Bei persönlichen Problemen suchen wir gemeinsam nach möglichen Lösungen und informieren Sie über die für Ihr Anliegen spezialisierte Stellen. Sie können sich auch anhand der Liste über die Beratungsstellen der Region tätigen Institutionen informieren und diese direkt kontaktieren.

 



Ansätze Sozialhilfe 

Haushaltsgrösse GBL ab 25-jährig
CHF
max. Miete
CHF

Vermögensfreibetrag
CHF

Bemerkung zum 
Vermögensfreibetrag

1 Person 1'031.- 1'300.- 4'000.-  
Paar 1'577.- 1'700.- 6'000.-/8'000.- Ehe- oder Konkubinatspaar
2 Personen (übrige) 1'577.- 1'700.- 6'000.-/8'000.- 1 erw. Pers., 1 Kind / 2 erw.  Pers. (WG)
3 Personen 1'918.- 1'900.- 8'000.-/10'000.- 1 erw. Pers., 2 Kinder / Ehepaar, 1 Kind
4 Personen 2'206.- 2'000.- 10'000.- Max. Vermögensfreibetrag  
5 Personen 2'495.- 2'200.- 10'000.-

Max. Vermögensfreibetrag
Max. Wohnkosten

Pro weitere Person + 215.-


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