Direkt zum Inhalt springen

Störfall- und Katastrophenschutz

Zuständige Abteilung ist die Sicherheitsabteilung


Störfall- und Katastrophenschutz

Der Gemeinderat bildet die Zivile Gemeindeorganisation (ZGO), welche im Ernstfall mit dem Zivilen Gemeindeführungsstab (ZGF) in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und der Zivilschutzorganisation die Sicherheit der Bevölkerung wahrt.

Dazu wurde im Dezember 2014 die Ernstfalldokumentation gesamthaft überarbeitet.