Störfall- und Katastrophenschutz
Zuständige Abteilung ist die Sicherheitsabteilung
Störfall- und Katastrophenschutz
Der Gemeinderat bildet die Zivile Gemeindeorganisation (ZGO), welche im Ernstfall mit dem Zivilen Gemeindeführungsstab (ZGF) in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und der Zivilschutzorganisation die Sicherheit der Bevölkerung wahrt.
Dazu wurde im Dezember 2014 die Ernstfalldokumentation gesamthaft überarbeitet.