Liegenschaftenbewertungen
Zuständige Abteilung ist die Steuerabteilung
Grundsatz
Das Steueramt setzt für alle auf dem Gemeindegebiet liegenden Liegenschaften nach Massgabe der Weisung des Regierungsrates des Kantons Zürich den Eigenmietwert und den Vermögenswert fest. Eine Neubewertung findet in unregelmässigen Abständen statt. Solange behält die vorangehende Bewertung ihre Gültigkeit.
Die Bewertungsblätter, inklusiv Dokumentation bei manuellen Änderungen, sind der Steuererklärung beizulegen.
Wichtig: Neue Weisung ab 2026
Gemäss der Medienmitteilung vom 17. September 2024 passt der Regierungsrat des Kantons Zürich aufgrund zweier Gerichtsentscheide die Weisung zur Bewertung von Liegenschaften und zum Eigenmietwert der heutigen Situation an. Die neue Weisung tritt auf den 1. Januar 2026 in Kraft. Den entsprechenden Regierungsratsbeschluss finden Sie hier.