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Individuelle Prämienverbilligung

Wer im Kanton Zürich wohnt und in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung (IPV).
 


 

Prämienverbilligung 2020

Haben Sie das Gefühl, Sie seien eine anspruchsberechtigte Person, haben jedoch noch kein Formular der SVA erhalten? Rufen Sie uns unter Tel. 044 749 33 67 an oder wenden sich per Mail steueramtNULL@oetwil-limmat.ch an uns, wir werden Ihre Anspruchsberechtigung prüfen und Sie allfällig nachmelden.


 

Prämienverbilligung 2021

Für die individuelle Prämienverbilligung gelten ab dem Jahr 2021 im Kanton Zürich neue Regelungen zur Anspruchsbeurteilung.

Welche Personen bekommen den Antrag mit der Post?

Die SVA Zürich ermittelt jeweils im Frühling, wer im Folgejahr Anspruch auf IPV hat. Das geschieht auf Basis der aktuellen definitiven Steuerfaktoren. Diese Personen erhalten das Antragsformular bis Ende August mit der Post zugestellt.

Was machen Personen, die keinen Antrag erhalten?

Haben Sie bis Anfang September keinen Antrag erhalten, obwohl Sie nach Ihrer Einschätzung die Voraussetzungen erfüllen, können Sie das Online-Antragsformular ausfüllen.

Online-Antragsformular

Häufige Fragen

Haben Sie noch Fragen?
Im Internet unter www.svazurich.ch/ipv finden Sie detaillierte Informationen. Oder Sie erreichen die SVA Zürich telefonisch unter 044 448 53 75.