Direkt zum Inhalt springen

Individuelle Prämienverbilligung

Wer im Kanton Zürich wohnt und in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung (IPV).
 


 

Wer im Kanton Zürich wohnt und in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung (IPV).

Für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist die SVA Zürich zuständig.

Im Internet unter SVA Zürich finden Sie detaillierte Informationen. Oder Sie erreichen die SVA Zürich telefonisch unter 044 448 53 75.