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Wahlen und Abstimmungen

Zuständige Abteilung ist die Präsidialabteilung



Voraussetzungen für das Wahl- und Stimmrecht

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, das Schweizer Bürgerrecht besitzen, in der Schweiz leben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen (oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden), können Sie an den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen können Sie auch ein Referendum ergreifen, eine Volksinitiative lancieren und beides unterzeichnen.

Bei Vorlagen in kirchlichen Angelegenheiten bestimmt sich die Stimmberechtigung wie folgt:

Kirche Schweizer Ausländer
evang.-ref. Kirche ab 16 Jahren ab 16 Jahren mit Bewilligungen C, Ci/C1 oder B
röm.-kath. Kirche ab 18 Jahren ab 18 Jahren mit Bewilligungen C, Ci/C1 oder B


Wählbarkeit

In öffentliche Ämter und Behörden sind alle Stimmberechtigten wählbar. In den Gemeinderat Oetwil an der Limmat sind nur Stimmberechtigte mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde wählbar.



So funktioniert die Stimmabgabe

Die Abstimmungs-/Wahlunterlagen erhalten Sie spätestens 3 Wochen vor dem Abstimmungs-/Wahltag per Post zugesandt.
Das Couvert, welches Sie erhalten, ist zugleich das Antwortcouvert. Bitte öffnen Sie das Couvert wie beschrieben.

Im Anwortcouvert befindet sich Ihr Stimmrechtsausweis, das Stimmzettel-Couvert, die Abstimmungsbroschüren und die Stimmzettel.

Für die Vorlagen, für welche Sie abstimmen möchten, füllen Sie den Stimmzettel mit Kugelschreiber aus oder legen diesen leer ins Stimmzettel-Couvert.

 

Persönliche Stimmabgabe

Wenn Sie Ihre Stimme persönlich abgeben möchten, so können Sie dies vorzeitig an der Urne im Gemeindehaus (zu den normalen Öffnungszeiten) oder am Abstimmungstag zwischen 10.00 – 11.00 Uhr im Gemeindespycher vornehmen.

Nehmen Sie dafür den unterzeichneten Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel mit.

 

Sie möchten Ihre Stimme brieflich abgeben?

Was gehört ins Antwortcouvert:

  • unterschriebener Stimmrechtsausweis (keine Unterschrift = ungültig)
  • Stimmzettel-Couvert (alle Stimmzettel, für welche Vorlage Sie abstimmen möchten, müssen in das Stimmzettel-Couvert verpackt werden)

Haben Sie alles im Antwortcouvert verpackt und erscheint im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung, so können Sie das Couvert verschliessen.

Wie geht es weiter:

  • Versand per Post (Antwortcouvert ist vorfrankiert)
  • Einwurf beim Gemeindehausbriefkasten

 

Wir danken Ihnen, dass Sie Ihr Stimm- und Wahlrecht wahrnehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.oetwil-limmat.ch, www.zh.ch oder www.admin.ch



Publikation

Die Ergebnisse werden im Anschlagskasten beim Gemeindehaus ausgehängt und ausserdem auf der Website und in der Zeitung (bei Gemeindeangelegenheiten) publiziert.

Hier gelangen Sie zur Übersicht der Abstimmungsresultate in Oetwil an der Limmat.



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