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Grenzfahrt

Die Maskenpflicht im Freien wurde mit Wirkung ab dem 28. Juni 2021 aufgehoben. Die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) gelten jedoch weiterhin: wo ein Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann, soll eine Maske getragen werden.

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Schutzkonzept