Feuerverbot im Siedlungsgebiet aufgehoben / Feuerverbot für Wald und Waldesnähe bleibt bestehen
Die Waldbrandgefahr ist immer noch erheblich. Das Feuern im Wald und in Waldesnähe bleibt aufgrund dessen weiterhin verboten. Das allgemeine Feuerverbot im Siedlungsgebiet wird jedoch aufgehoben.
Gestützt auf § 18 Abs. 1 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz vom 8. Dezember 2004 (VVB) kann bei besonderer Gefahrenlage, insbesondere bei Dürre oder grosser Trockenheit, allgemein verboten werden, Feuerwerk abzubrennen oder offenes Feuer anzuzünden. Zuständig für den Erlass und die Aufhebung des Verbots im Wald sowie in Flächen in Waldesnähe ist der Kantonsforstingenieur, im restlichen Gebiet sind es die politischen Gemeinden (§ 18 Abs. 2 VVB).
Der gebietsweise ergiebige Regen der vergangenen Wochen hat zu einer Entspannung der Trockenheitssituation in den Zürcher Wäldern geführt. Die Waldbrandgefahr wird von «sehr grosse Gefahr» (Stufe 5 von 5) auf «grosse Gefahr» (Stufe 4 von 5) zurückgestuft. Das für das Siedlungsgebiet geltende absolute Feuerverbot ist per 28. August 2026, 12 Uhr, aufgehoben. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt weiterhin bestehen.
Es besteht weiterhin erhebliche Waldbrandgefahr und es ist weiterhin grosse Vorsicht geboten.
Die folgenden Verhaltensregeln sind unbedingt zu beachten:
- Das Gebiet des Feuerverbotes im Wald und Waldesnähe betrifft auch das Limmatufer in Oetwil an der Limmat;
- Kein brennendes oder glühendes Material wegwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.);
- Feuer laufend überwachen und Funkenwurf sofort löschen;
- Bei starkem und böigem Wind aufs Feuern verzichten;
Die Gemeinde Oetwil an der Limmat dankt der Bevölkerung für das verantwortungsbewusste Verhalten in den vergangenen heissen Sommerwochen und ruft die Bevölkerung auf, die geltenden Bestimmungen und Verhaltensregeln weiterhin behutsam einzuhalten. Wir danken für die Unterstützung.
Oetwil an der Limmat, 28. August 2026
Sicherheitsabteilung