Wahlanordnung für die Erneuerungswahlen einer Friedensrichterin / eines Friedensrichters für die Amtsdauer 2027-2033
Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen einer Friedensrichterin / eines Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 bis 2033 auf Sonntag, 28. Februar 2027, festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 6. Juni 2027, statt.
Die Wahl gemäss Art. 7 und 8 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) wird an der Urne mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt. Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§ 48 ff. GPR).
Wahlvorschläge müssen bis spätestens Dienstag, 17. November 2026, 18.30 Uhr, beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Alte Landstrasse 7, 8955 Oetwil an der Limmat, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Einen Wahlvorschlag einreichen kann jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat (§ 23 GPR und Art. 5 der Gemeindeordnung).
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname). Auf dem offiziellen Beiblatt werden die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Oetwil an der Limmat, Alte Landstrasse 7, 8955 Oetwil an der Limmat, per E-Mail an gemeindeverwaltung@oetwil-limmat.ch oder über die Webseite der Politischen Gemeinde Oetwil an der Limmat (www.oetwiladl.ch) bezogen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, vom 26. November bis 3. Dezember 2026, 16.00 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 3. Dezember 2026, 16.00 Uhr können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird ab 28. Februar 2027 amtlich publiziert.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
1. Oktober 2026
Gemeinderat Oetwil an der Limmat
Der Verband der Friedensrichtenden des Kantons Zürich (VFZH) ist Herausgeber des Wegweisers für Friedensrichterinnen und Friedensrichter im Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Er zeigt auf einfache Weise die Zuständigkeiten und den Verfahrensablauf von Friedensrichterämtern im Kanton Zürich.
Erneuerungswahl Wahlvorschlag Friedensrichter [74 KB]