Gemeindeordnung per 1. Januar 2027, Vernehmlassungsverfahren
Gemeindeordnung, Teilrevision, mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2027
Vernehmlassungsverfahren, Frist zur Stellungnahme bis Freitag, 21. August 2026
Am 1. Januar 2019 wurde das revidierte kantonale Gemeindegesetz in Kraft gesetzt. Die Gemeinden des Kantons Zürich mussten in der Folge ihre Gemeindeordnungen diesen neuen gesetzlichen Bestimmungen anpassen.
Mit der Urnenabstimmung vom 23. September 2018 wurde die aktuell gültige Gemeindeordnung der Gemeinde Oetwil an der Limmat durch das Oetwiler Stimmvolk festgesetzt und nach Genehmigung durch den Regierungsrat am 1. September 2019 in Kraft gesetzt.
Der Gemeinderat ist zum Entschluss gekommen, die Gemeindeordnung aus dem Jahr 2019 aufgrund verschiedener Punkte zu überarbeiten. Im Wesentlichen wird auf die Synopse der revidierten Gemeindeordnung in der Beilage verwiesen.
Der Gemeinderat hat den Entwurf nun vorliegenden Gemeindeordnung beraten und genehmigt. Der Entwurf wurde mit elektronischer Eingabe vom 21. April 2026 dem Gemeindeamt des Kantons Zürich zur Vorprüfung eingereicht. Mit Schreiben vom 24. Juni 2026 nahm das Gemeindeamt Stellung zum eingereichten Entwurf und steht der vorliegenden Gemeindeordnung positiv gegenüber.
Der Gemeinderat hat entschieden, eine Vernehmlassung durchzuführen und lädt herzlich ein, Ihre Stellungnahme zum Entwurf der neuen Gemeindeordnung bis Freitag, 21. August 2026, schriftlich abzugeben.
Das Geschäft soll anlässlich der Urnenabstimmung vom 29. November 2026 dem Stimmvolk unterbreitet werden. Ziel ist, die Gemeindeordnung per 1. Januar 2027, nach Genehmigung durch den Regierungsrat, einzuführen.
Gemeinderat Oetwil an der Limmat