Vorübergehende Verkehrsanordnung Hüttikerstrasse, Oetwil an der Limmat vom 2. März bis 18. Dezember 2026
Vorübergehende Verkehrsanordnung Hüttikerstrasse, Oetwil an der Limmat
Dauer der Verkehrsanordnung: 02.03.2026 - 18.12.2026
Verkehrsanordnung
Sperrung der Hüttikerstrasse auf Oetwiler Gemeindegebiet.
Verkehrsumleitung
Die Verkehrsumleitung ist signalisiert.
Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Verfügende Stelle
Gemeinde Oetwil a.d.L.
Bau und Planung
Alte Landstrasse 7
8955 Oetwil an der Limmat
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 14.03.2026
Kontaktstelle
Gemeinde Oetwil a.d.L.
Bau und Planung
Alte Landstrasse 7
8955 Oetwil an der Limmat