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eBaugesuche

Die Gemeinde Oetwil an der Limmat führte ab 1. Januar 2025 das elektronische Baugesuch ein.

Seit der Inkraftsetzung der neuen Gesetzgebung am 1. April 2024 haben Städte und Gemeinden drei Jahre Zeit, um sich an die Plattform «eBaugesucheZH» anzubinden. Bis am 31. Dezember 2024 hatten Sie die Möglichkeit, Ihr Bauvorhaben weiterhin in Papierform (in 4-facher Ausführung) einzureichen. Seit 1. Januar 2025 ist der Baubewilligungsprozess volldigitalisiert und Baugesuche werden ausschliesslich in elektronischer Form angenommen.

So gehen Sie vor:
- Über diesen Link https://portal.ebaugesuche.zh.ch/home gelangen Sie zum Portal von
  eBaugesucheZH.
- Klicken Sie auf «Anmelden» und folgen dem Loginprozess.
- Nach der Anmeldung können Sie ein Baugesuch eröffnen.
- Erfassen Sie nun Schritt für Schritt die erforderlichen Informationen. Die Infobuttons im   
  Eingabeformular bieten zusätzlich Hilfe bei inhaltlichen Fragen.
- Wenn Sie das Online-Baugesuchsformular ausgefüllt und sämtliche Dokumente zum   
  Bauprojekt hochgeladen haben, können Sie das Gesuch einreichen.

Vorteile für alle Beteiligten
eBaugesucheZH unterstützt den gesamten Baubewilligungsprozess von der Eingabe des Baugesuchs über die Prüfung, Bewilligung bis zur Abnahme des Bauvorhabens. Planer, Bauherrschaften, Gemeinden, zugriffsberechtigte Dritte und die kantonale Leitstelle für Baubewilligungen sind über die Plattform vernetzt und kommunizieren auf digitalem Weg miteinander. Damit wird der Daten- und Informationsaustausch zu Baugesuchen für alle Beteiligten vereinfacht, automatisiert und transparent gestaltet.

Bei Fragen steht Ihnen die Bau-, Werk- & Umweltabteilung gerne per E-Mail (bauverwaltung@oetwil-limmat.ch) oder Telefon (044 749 33 73) zur Verfügung.

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