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Adressauskünfte

Zuständige Abteilung ist die Sicherheitsabteilung


Die Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG).

Bitte reichen Sie Ihre Anfrage schriftlich mit Intressennachweis per Post oder E-Mail ein. 

Pro Auskunft wird eine Gebühr von CHF 15 bzw. CHF 30 verrechnet. Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen werden keine Adressauskünfte telefonisch erteilt.