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Wasserbezug ab Hydrant

Primär dienen Hydranten im Gemeindegebiet zur Löschwasserversorgung.

Temporäre Wasserbezüge ab Hydranten sind bewilligungspflichtig und dürfen nur über eine Wasseruhr der Gemeinde Oetwil an der Limmat bezogen werden. Der Bezug muss im Voraus mittels Formular der Gemeindeverwaltung, Bau und Planung (E-Mail: bauverwaltung@oetwil-limmat.ch) angemeldet werden.

  • Die Abholung der Wasseruhr muss mit dem Brunnenmeister, Herrn Beat Amsler, (Tel.-Nr. 079 591 55 74) oder dem Werkmeister, Herrn Mikel Pavelka (Tel.-Nr. 044 749 33 74) koordiniert werden.
  • Für den Wassbezug ab Hydrant wird dem Bezüger eine Pauschale von CHF 200 (inkl. 50m3 Wasser) sowie die Mengengebühr für Wasser und Abwasser, für jeden weiteren m3, gemäss dem aktuellen Gebührentarif in Rechnung gestellt. 

Eigenmächtiger Bezug oder Bezug ohne Bewilligung ist Diebstahl und wird zur Anzeige gebracht. Manipulationen am Hydranten sind verboten. Für Schäden haftet der Verursacher vollumfänglich.

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