Steuererklärung Grundstückgewinnsteuer
Bei der Übertragung einer Liegenschaft auf eine neue Eigentümerschaft erfolgt eine zivilrechtliche Handänderung, die grundsätzlich eine Grundstückgewinnsteuerpflicht auslöst.
Berechnung mutmassliche Grundstückgewinnsteuer
Möchten Sie eine Depotberechnung für die mutmassliche Grundstückgewinnsteuer im Zusammenhang mit der Veräusserung einer Liegenschaft bei uns in Auftrag geben?
Dazu benötigen wir zwingend folgende Unterlagen/Angaben:
- Kaufvertragsentwurf
- Verkaufspreis
- Grundstück, das veräussert werden soll (Katasternummer und Strasse)
- Zeitpunkt der Handänderung (angedachter oder vereinbarter Termin für die Grundbuchanmeldung)
- Ursprünglicher Kaufpreis und Erwerbsart (Kauf, Schenkung, Erbvorbezug etc.)
Die Anfrage inklusive Beilagen können Sie uns per E-Mail an steueramt@oetwil-limmat.ch oder auf dem Postweg übermitteln. Die Berechnung der mutmasslichen Grundstückgewinnsteuer und der Sicherstellung erfolgen nach Massgabe von § 69 Abs. 5 VO StG.
Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer
Das Steuererklärungsformular wird grundsätzlich durch das Notariat, Grundbuch- und Konkursamt bei der
Eigentumsübertragung ausgehändigt. Sie finden den dazugehörigen Link ebenfalls in unserem Online-Schalter.
Die ausgefüllte Steuererklärung ist zusammen mit den notwendigen Beilagen innert 30 Tagen nach Handänderung beim Gemeindesteueramt einzureichen. Eine Fristverlängerung kann vor Ablauf der 30-tägigen Frist bei der Abteilung Steuern beantragt werden. Schreiben Sie uns dafür ein E-Mail an steueramt@oetwil-limmat.ch oder rufen Sie uns an unter 044 749 33 72.