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Energie

Förderprogramm Energie
 

Die Klimaerwärmung und die Abhängigkeit der schweizerischen Energieversorgung vom Ausland stellen uns vor grosse Herausforderungen. Entsprechend sind die klima- und energiepolitischen Ziele hoch gesetzt. Besonders wirksam und effizient ist sowohl der Einsatz erneuerbarer Energien für Heizung und Warmwasser als auch die bessere Isolation der Häuser. Rund 50% des Energie­ver­brauchs im Kanton Zürich entfällt auf diese Bereiche.
 

Seitens des Kantons werden Sie bei energetischen Sanierungsmassnahmen mit Informationen und vergünstigten Energieberatungen unterstützt. 2010 startete zudem das schweizweit gültige Gebäude­programm zur Unterstützung der wärmetechnischen Verbesserung von Gebäudehüllen in den nächsten zehn Jahren.

Als Anreiz für energetische Sanierungen oder den Einsatz erneuerbarer Energien dürften sich nicht zuletzt auch die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bei Investitionen in diesen Bereichen auswirken.
 

Auf der Gemeindeverwaltung liegen folgende Prospekte für Sie auf:
 

·      Förderprogramm Energie Kanton Zürich (Hinweise auf Förderbereiche und Subventionen)

·      Jetzt energetisch modernisieren (Energieberatung)

 

Um Ihnen die Inangriffnahme entsprechender Projekte zu erleichtern, finden Sie über die nachstehende Auswahl an Links weitere Informationen:
 

·     Das Gebäudeprogramm Telefon 043 500 39 77
 

·     Minergie (Informationen zu MINERGIE, Antragsformular für das Zertifikat)
 

·     Energiefranken (weitere Förderprogramme)
 

·     Kantonales Steueramt Zürich (Merkblatt zu abzugsfähigen Investitionen unter „Erlasse und Merkblätter“)
 

·     Energetisch modernisieren Telefon 043 259 57 00
 

·     Forumenergie (neutrale energetische Bauberatung und Liste der Energieberater)
 

·     Energie Kanton Zürich (Merkblatt kantonales Förderprogramm, Antworten auf häufige Fragen, Ratgeber Baubewilligung)
 

·     EKZ (Informationsveranstaltungen zu Gebäudemodernisierung, klimafreundliche Heizsys­teme, Energieberatung, etc.)
 

 

Bitte beachten Sie, dass energetische Sanierungsprojekte zumeist auch der Baubewilligungspflicht unterstehen. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Bau-, Werk- und Umweltabteilung.