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Ansässigkeitsbescheinigung

Das kantonale Steueramt bestätigt zu Handen ausländischer Behörden schriftlich, dass eine natürliche oder eine juristische Person im Kanton Zürich steuerlich ansässig ist und hier Steuern zahlt. Es handelt sich hierbei nicht um eine Wohnsitzbestätigung, welche Sie bei der Abteilung Einwohnerdienste bestellen können.

Das entsprechende Formular finden sie unter: Ansässigkeitsbescheinigung