Zivilstandsänderungen
Heirat
Im Jahr der Heirat erfolgt die Besteuerung für das gesamte Jahr gemeinsam. Sie erhalten im Heiratsjahr automatisch eine neue, gemeinsame Zahlungsempfehlung mit dem Verheirateten Tarif und eine gemeinsame Steuererklärung.
Die bisherigen Zahlungen werden auf die gemeinsame Rechnung umgebucht.
Trennung / Scheidung
Bei Trennung, Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft im Verlauf einer Steuerperiode werden die Ehegatten resp. die Partner und Partnerinnen rückwirkend ab dem 1. Januar dieser Steuerperiode getrennt besteuert und haben entsprechend je eine separate Steuererklärung einzureichen.
Zahlungen, die bis zum Datum der Trennung, Scheidung oder Auflösung an die gemeinsame für das Ehepaar resp. für die Partner und Partnerinnen ausgestellte Steuerrechnung geleistet wurden, werden gemäss § 180 StG bis zum Datum der Trennung je zur Hälfte gutgeschrieben.
Falls das Ehepaar resp. die Partner und Partnerinnen eine andere Aufteilung der Zahlungen wünschen, benötigen wir eine schriftliche Mitteilung, welche von beiden Steuerpflichtigen unterzeichnet sein muss. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von uns zugestellt.