Steuerzahlungen
Der Zinssatz für die jeweiligen Kalenderjahre wird durch den Regierungsrat des Kantons Zürich festgesetzt.
Was bedeutet, dass:
- als Verfalltag in der Regel der 30. September der jeweiligen Steuerperiode gilt,
- alle Zahlungen bis zum Verfalltag zu Gunsten der Steuerpflichtigen verzinst werden,
- alle Zahlungen nach dem Verfalltag zu Lasten der Steuerpflichtigen verzinst werden und
- über die Zinsen wird in der Schlussrechnung der definitiv zu entrichtenden Steuer abgerechnet. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen berechnet, auch wenn die Steuerabteilung Ratenzahlung bewilligt hat.
Es lohnt sich somit weiterhin, die mutmasslichen Steuern frühzeitig zu bezahlen.