Direkt zum Inhalt springen

Ratenzahlungsgesuch

Sie möchten Ihre Steuerschuld in Raten begleichen? Dazu können Sie sich telefonisch oder schriftlich mit dem Steueramt in Verbindung setzen.

Bitte beachten Sie, dass für definitive Steuern höchstens sechs Raten ab Schlussrechnung akzeptiert werden. Die Steuerabteilung achtet beim Entscheid darauf, dass die Steuerschuld nicht aufläuft sondern abgetragen wird.

Nach Erhalt prüfen wir Ihr Gesuch und stellen Ihnen den Ratenplan und die gewünschte Anzahl Einzahlungsscheine per Post zu.