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Erbschafts- und Schenkungssteuer

Gemäss §11 des kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes sind der Ehegatte und die Nachkommen des Erblassers oder Schenkers von der Steuerpflicht befreit.

Es ist trotzdem jede Erbschaft bzw. Schenkung in die Steuererklärung einzutragen. Auch die Anteile an unverteilten Erbschaften sind zu deklarieren.

Das Vorgehen bei einem Todesfall ist unter dem Bereich Todesfall-Steuerinventarisation erläutert.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Erbschafts- und Schenkungssteuer | Kanton Zürich