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Sicherheits- und Sittenpolizeiwesen

Zuständige Abteilung ist die Sicherheitsabteilung


Auszüge / Bewilligungen

Parkkarten für Gehbehinderte:

Seit dem 1. März 2006 ist das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich zuständig für die Erteilung der Parkkarten für Gehbehinderte.
Strassenverkehrsamt Kanton Zürich

Strafregisterauszug:

Strafregisterauszüge können am Postschalter bestellt werden oder auch online. Das Bestellformular dafür finden Sie hier: Strafregisterauszug

Patente Gastgewerbe:

Die Gesuche

  • Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes
  • Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes
  • Patent zur Führung einer Gastwirtschaft

finden Sie im Online-Schalter.

Anforderungen bei Veranstaltungen betreffend Lärmschutz und Verwendung von Laseranlagen

Die Schall- und Laser- Verordnung (SLV) soll das Publikum vor gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen schützen.
Wer Veranstaltungen mit einem Schallpegel von mehr als 93 dB(A) durchführt, muss dies der zuständigen Stelle mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich melden. Gleiches gilt für Veranstaltungen, bei denen Laseranlagen zum Einsatz kommen. Veranstaltungen, die sich ausschliesslich an Jugendliche richten (Schülerdiscos etc.) dürfen nicht lauter als 93 dB(A) sein.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.schallundlaser.zh.ch

Meldeformulare für Veranstaltungen mit einem Schallpegegel von mehr als 93 dB(A) sowie für Veranstaltungen, bei denen Laseranlagen zum Einsatz kommen, finden Sie im Online-Schalter


Gesuch Waffenerwerbsschein

Wenn Sie eine Waffe erwerben wollen benötigen Sie einen Waffenerwerbsschein. Das Gesuchsformular finden Sie im Online-Schalter. Als Schweizerbüger/in legen Sie dem Gesuch bitte eine Kopie eines amtlichen Ausweises bei. 

Falls Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen und keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben, bitten wir Sie, zusätzlich eine Bestätigung Ihres Heimatlandes (in Deutsch übersetzt und vom zuständigen Konsulat genehmigt), die den Erwerb von Waffen bewilligt, beizulegen.

Die Gebühren betragen für 

Typ Gebühr
Faustwaffen CHF 50
Andere CHF 50
Verlängerung CHF 10

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