Liegenschaftenbewertungen
Zuständige Abteilung ist die Steuerabteilung
Grundsatz
Das Steueramt setzt für alle auf dem Gemeindegebiet liegenden Liegenschaften nach Massgabe der Weisung des Regierungsrates des Kantons Zürich den Eigenmietwert und den Vermögenswert fest. Eine Neubewertung findet in unregelmässigen Abständen statt. Solange behält die vorangehende Bewertung ihre Gültigkeit.
Die Bewertungsblätter, inklusiv Dokumentation bei manuellen Änderungen, sind der Steuererklärung beizulegen.