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Friedensrichteramt

Zuständige Abteilung ist die Präsidialabteilung


Kontakt

Herr Enrico Denicolá

Friedensrichteramt
c/o Gemeindeverwaltung Oetwil an der Limmat
Alte Landstrasse 7
8955 Oetwil an der Limmat

Tel. 079 402 49 35
friedensrichter.amtNULL@oetwil-limmat.ch

Friedensrichter sind Mitglieder der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene. Sie vermitteln in Zivilstreitigkeiten und versuchen in der Schlichtungsverhandlung mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, um ihnen den Gang an ein Gericht zu ersparen.

Der Friedensrichter ist zum Beispiel zuständig für folgende Klagen: 

  • Forderungsklagen, Geldstreitigkeiten aus privaten oder geschäftlichen Beziehungen
  • Arbeitsrechtliche Klagen, Streitigkeiten betreffend Lohn, Kündigung, Arbeitszeugnis etc.
  • Nachbarrechtliche Klagen, Streitigkeiten betr. Bäume, Sträucher, Lärm etc.
  • Erbrechtliche Klagen, wie Testamentsanfechtung und Erbteilung
  • Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
  • Eigentumsrecht, Stockwerkeigentümerklagen
  • Unterhaltszahlungen, Vaterschaftsklagen
  • Vereinsrecht

Bis zum Streitwert von CHF 2'000 in Zivilsachen kann der Friedensrichter als urteilender Richter entscheiden und bis CHF 5'000 einen Urteilsvorschlag unterbreiten.

Der Friedensrichter ist nicht zuständig für:

  • Mietrecht (Streitigkeiten sind bei der Schlichtungsstelle des zuständigen Bezirksgerichts einzureichen)
  • Scheidungen und Ehetrennungen (Klagen sind beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen)
  • Ehrverletzungen (Strafanzeigen sind bei der Polizei bzw. der zuständigen Staatsanwaltschaft einzureichen)

Weitere Informationen: