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Freiwillige Trennung

Freiwillige Trennung

Eine freiwillige Trennung bedeutet eine Änderung Ihrer Personendaten, welche den Einwohnerdiensten mittels Dokument „Trennungsformular“ zu melden ist.

Bitte ergänzen Sie das Formular mit allen Personalien.

Das Trennungsformular muss von beiden Ehegatten / Partnern unterschrieben und am Schalter der Einwohnerdienste eingereicht werden.

Die freiwillige Trennung wird anschliessend im Einwohnerregister eingetragen und den zuständigen Amtsstellen weitergeleitet.

Ab dem Trennungsdatum werden Sie rückwirkend separat besteuert.