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Identitätskarte und Pass

Zuständige Abteilung ist die Sicherheitsabteilung


Die Identitätskarte können Sie am Schalter der Einwohnerkontrolle bestellen.

Es dauert ca. 7 bis 10 Arbeitstage, bis Sie die Identitätskarte erhalten.

Bitte bringen Sie mit:

  • alte Identitätskarte
  • bei Verlust oder Diebstahl zusätzlich eine polizeiliche Verlustanzeige (ausgestellt durch einen Schweizer Polizeiposten)
  • 1 Passfoto (nicht älter als 1 Jahr / für Kinder ab Geburt notwendig)

Bitte beachten Sie, dass auf dem Foto die Zähne nicht sichbar sein dürfen.  Hier finden Sie alle Anforderungen an ein Passfoto für eine Identitätskarte. 

Die Gebühren (siehe unten) sind bei der Bestellung zu bezahlen. Wir bitten Sie, in jedem Fall persönlich vorzusprechen, eine Stellvertretung ist nicht möglich. Dies gilt auch für Babys, minderjährige Kinder und Jugendliche, die zusätzlich immer von einem Elternteil bzw. Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden müssen.

Die Vorschriften bezüglich Anforderungen an die Passbilder sind unbedingt einzuhalten.

Reicht die Zeit nicht bis zum Erhalt einer Identitätskarte, besteht die Möglichkeit, einen provisorischen Pass zu bestellen. Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei gleichzeitiger Bestellung von Reisepass und Identitätskarte beim kantonalen Passbüro Geld sparen.

Ausweisart Preis in Fr. (inkl. Porto) Gültigkeit
IDK Erwachsene 70.00 10 Jahre
IDK Kinder (0 - 18 Jahre) 35.00 5 Jahre

Falls Sie nur einen Reisepass benötigen, müssen Sie diesen direkt beim kantonalen Passbüro beantragen. Eine Terminvereinbarung ist dazu zwingend notwendig.
 


Reisehinweise für Reisen mit Minderjährigen

Reisen mit fremden Kindern: Was Sie beachten müssen

Viele Familien nehmen Kinder einer befreundeten Familie mit in die Ferien. Es ist ratsam, eine Vollmacht der Eltern der Gastkinder dabei zu haben. Geht es ins Ausland, sind die besonderen Einreisebestimmungen jedes Landes zu beachten.

Die Schweiz hat bisher keine gesetzlichen Vorschriften für Reisen von Kindern ohne oder mit fremden Begleitpersonen. Das Bundesamt für Polizei empfiehlt jedoch, dass die Eltern ihrem Kind eine schriftliche Erklärung mitgeben. Diese sollte folgende Angaben enthalten:

  • Namen, Ausweis-Nummern (+ ev. Kopie), Adresse, Telefonnummer der Eltern;
  • Name, Ausweis-Nummern, Adresse der Begleitperson;
  • Namen, Ausweis-Nummern des Kindes;
  • Reiseroute und -Daten.

Entsprechende Formulare sind als pdf im Online-Schalter zu finden. Die Unterschriften können beim Gemeindeammannamt  oder von einem Notariat beglaubigt werden. WICHTIG: Wir verweisen klar auf die Vorschriften der einzelnen Länder, unsere Formulare dienen lediglich als mögliche Muster, es gibt aber keine Gewähr auf Vollständigkeit. In einigen Ländern kann es an der Grenze zu Problemen bei der Einreise kommen, wenn keine oder nur eine personensorgeberechtigte Person mit dem Kind unterwegs ist. In Europa betrifft dies z.B. Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Grossbritannien (Vereinigtes Königreich), Kroatien, Mazedonien, Slowenien und Serbien. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend und ohne Gewähr.

Reisen ins Ausland

Reisen Kinder ohne ihre leiblichen Eltern oder mit nur einem Elternteil ins Ausland, so gelten je nach Reiseziel unterschiedliche Vorschriften. Erkundigen Sie sich bei der Botschaft des entsprechenden Landes (Reisehinweise zu den einzelnen Ländern gibt es hier): https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise.html. Auch die Reiseveranstalter und Fluggesellschaften informieren über die Einreisebestimmungen der Länder.

Formulare
Für zahlreiche Länder benötigen Sie eine beglaubigt unterzeichnete Bewilligung, wenn Ihr Kind ohne Eltern reist.
- Artikel "Reisen mit Minderjährigen"
- Vollmacht ohne Eltern reisendes Kind
- Vollmacht mit Mutter reisendes Kind
- Vollmacht mit Vater reisendes Kind