1 INFO 1/26
2 44 Fahrt ins Blaue 45 Grenzfahrt 46 KUKO Programm 2026 47 Frühlingslounge Vereine 49 Bibliothek 54 Tennis Club Oetwil-Limmat 56 Turnverein Oetwil-Geroldswil 60 Heimetchor Limmiggruess 62 Seniorenclub 63 Seniorenrat Kirche 64 Samstagsinput 65 Café Treffpunkt – für alle! 65 Fiire mit de Chliine 66 Regionalanlass: Ergänzungsleistungen zur AHV 67 Agenda Politik 70 Grüne 71 FDP 72 SVP Impressum Herausgeberin: Gemeinde Oetwil an der Limmat, Alte Landstrasse 7, 8955 Oetwil an der Limmat, 044 749 33 66, www.oetwil-limmat.ch Adresse der Redaktion: Redaktion Info, Alte Landstrasse 7, 8955 Oetwil an der Limmat, redaktion@oetwil-limmat.ch Druck: Rüegg Media AG Gestaltung / Layout / Produktion: RTK Medientechnik AG Redaktionsschluss 2026: 4. Juni 2026, 3. September 2026 und 19. November 2026 Fotowettbewerb-Cover Dieser Wettbewerb ist unbefristet. Er ermöglicht, schöne Ecken vom bekannten und unbekannten Oetwil im Wandel der Jahreszeiten abzubilden. Titelbild «Abendstimmung» von Marcel Daume Gemeinde 3 Vorwort 4 Aus den Verhandlungen des Gemeinderates 7 N ewsletter und das INFO online 8 Fotowettbewerb 9 Personelles 11 Jubiläumsfeier 75 Jahre GOW 12 Lebensmittel Nummer eins – Wasser! 16 Umgestaltung Dorfplatz auf Eis 18 Littering – ein wachsendes Problem 20 Henrys Geissblatt: Gefährliche Schlingpflanze 22 Sanierung Rainstrasse Oetwil a.d.L. und Sanierung Hüttikerstrasse Oetwil a.d.L. 23 Einwohnerstatistik 24 Leinenpflicht im Wald 24 Neu für Hundehalter ab 2026 25 Mitteilungen der Steuerabteilung 26 Anpassung der Zusatzleistungsverordnung zur AHV 27 Wichtige Punkte zur Asylpolitik 28 Änderungen bei Sozialversicherungen 2026 29 Fahrdienst 30 Spitex rechtes Limmattal 31 Seniorenzentrum Im Morgen: Neubaufreigabe 32 MOJUGA 36 Feuerwehr 38 Oberstufenschulgemeinde Weiningen 40 Limeco 41 Adventsanlass 2025 für Senioren 43 Simon Enzler 54 36 12 38
3 Vorwort Wie jedes Jahr nahm das aktive Dorfgeschehen am 2. Januar 2026 mit dem traditionellen Neujahrsapéro in der Gemeindescheune seinen Anfang. Der Anlass wird jeweils von der FDP und der Gemeinde organisiert und bildet den feierlichen Start ins neue Jahr, an dem wir gerne mit Ihnen auf ein erfolgreiches und gesundes Jahr anstossen. Begleitet hat uns die Ausstellung «Ode an die Limmat, Teil 2», welche als Fortsetzung der letztjährigen Ausstellung zu verstehen war. Beleuchtet wurde die Strecke von Oetwil an der Limmat bis zum Aargauer Wasserschloss. Wiederum hat unser Alt-Gemeindepräsident Paul Studer diese Ausstellung auf die Beine gestellt. Ihm gilt mein herzlicher Dank für seine minutiösen Recherchen und für seine unermüdliche Arbeit für unsere Gemeinde. Danke, Paul! Bereits am 23. Januar erwartete uns der erste Anlass der Kulturkommission. Mehr zum Abend voller Witz und Ironie mit Simon Enzler lesen Sie in dieser Ausgabe des INFO. Gerade liegt der 8. März und damit die Kommunalwahlen hinter uns. Sie haben Ihre Stimme vergeben und diverse Behörden neu gewählt. Der Gemeinderat bedankt sich an dieser Stelle für Ihr Vertrauen und freut sich auf das Wirken in der neuen Legislatur und in neuer Zusammensetzung. Wahlen sind alle vier Jahre und mit dem Ende der Legislaturperiode per 30. Juni werden einige Personen ihre bisherige Tätigkeit in einer Behörde oder einer Kommission beenden. Es ist nicht selbstverständlich, dass sich immer genügend Personen für diese Aufgaben zur Verfügung stellen. Ich schätze mich glücklich, dass wir in Oetwil immer wieder sehr engagierte Personen haben, welche sich mit viel Interesse und Elan für unser Dorf einsetzen, und möchte es deshalb an dieser Stelle nicht unterlassen, mich jetzt schon bei den betroffenen Personen herzlich für ihr Engagement zu bedanken. Ein offizieller Anlass mit einigen Verabschiedungen findet im Juni statt. Die Strassensanierungen an der Hüttiker- sowie an der Rainstrasse haben begonnen und werden uns dieses und nächstes Jahr begleiten. Die Abteilung Bau und Planung ist bestrebt, zusammen mit den Baufirmen die Anwohnerinnen und Anwohner rechtzeitig über eingeschränkte Zu- oder Durchfahrten zu informieren. Wir danken Ihnen Liebe Oetwilerinnen, liebe Oetwiler für Ihr Verständnis für allfällige Unannehmlichkeiten während der Bauphase. Für Fragen dürfen Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden. Solch grosse Projekte wie diese Strassensanierungen erfordern auch eine grosse Bindung unserer finanziellen Ressourcen. Aktuell ist die Finanzierung aus eigenen Mitteln und ohne Steuererhöhung möglich. Trotzdem gilt es mit dem Steuerfranken haushälterisch umzugehen. Demzufolge hat der Gemeinderat die angedachte Umgestaltung des Dorfplatzes nach nochmaliger intensiver Auseinandersetzung mit dem Projekt auf Eis gelegt. Wir haben einen Marschhalt eingelegt, weil wir es aktuell nicht verantworten können, ein weiteres sehr kostspieliges, aber etwas weniger dringendes Projekt zu verfolgen. Mehr darüber in diesem INFO. Am 6. Mai werden alle Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren zur Überraschungs-«Fahrt ins Blaue» eingeladen. Ihre persönliche Einladung erhalten Sie rechtzeitig. Des weiteren beschäftigt sich die Gemeindeverwaltung aktuell mit dem Jahresabschluss 2025. Am 26. Mai werden wir Ihnen anlässlich der Gemeindeversammlung die Jahresrechnung zur Abnahme vorlegen. Danach lädt Sie die Kulturkommission ein, sich mit Ihrer Gesundheit zu beschäftigen. Wir besuchen am 30. Mai im Stapferhaus Lenzburg eine Ausstellung zum Thema «Hauptsache gesund» und freuen uns auf Ihre Teilnahme. Einen herzlich bunten und schönen Frühling wünsche ich Ihnen. Ihre Gemeindepräsidentin Rahel von Planta
4 Gemeinderat Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Kreditbewilligungen CHF 53’000.00 inkl. MWST Für die Sanierung der Bushaltestelle «Schweizäcker» an der Limmattalstrasse (Überdachung und Witterungsschutz) durch diverse Firmen. CHF 25’520.60 inkl. MWST Für den Ersatz der Schliessanlage (2. Etappe) der Gemeindehäuser durch die Firma Peterhans Handwerkercenter AG, Würenlos. Kreditabrechnungen CHF 52’682.00 inkl. MWST Für die Sanierung und Überdachung der Bushaltestelle «Gässliacker» an der Dorfstrasse 10. CHF 13’313.60 inkl. MWST Für den Bau eines Bühnenunterstandes für das jährlich stattfindende Kellerfest. CHF 23’551.30 inkl. MWST Für die Instandstellung der alten Beleuchtung des Verkehrskreisels Limmattalstrasse–Mutschellen. CHF 59’084.20 inkl. MWST Für den Ersatz der Fenster im Gebäude an der Alten Landstrasse 7. CHF 54’632.85 inkl. MWST Für die Kanalreinigung und -inspektion 2025. CHF 43’562.00 inkl. MWST Für den Ersatz der defekten Elektroboiler und die sanitären Massnahmen im Gebäude an der Alten Landstrasse 7. CHF 119’043.00 inkl. MWST (gebundene Ausgabe) Für den Ersatz der Wasserleitung aus dem Jahr 1959 an der Dorfstrasse 62–64. CHF 295’129.50 inkl. MWST (gebundene Ausgabe) Für die Sanierung der Schulhausstrasse, Etappe B, Einlenker Lettenstrasse bis Schulhausweg.
5 Themen auseinandergesetzt. Die strategischen Ziele werden jeweils jährlich während einer Klausurtagung überprüft und finden sich im jeweiligen Strategie- und Finanzplan wieder, welcher der Bevölkerung öffentlich zugänglich gemacht wird. … hat der Gemeinderat den Revisionsbericht des Kantons Zürich, Finanzdirektion, Kantonales Steueramt, interne Revision, genehmigt. Verschiedene vorgeschlagene Massnahmen werden zur zeitgerechten Umsetzung durch die Steuerabteilung genehmigt. … wurden diverse Abrechnungen von Grundstückveranlagungen genehmigt. … hat der Gemeinderat die Verkehrswerte 2026 für die Grundstückberechnung von Handänderungen genehmigt. Diese können beim Gemeindesteueramt jeweils erfragt werden. … wurde das Reporting des «Internen Kontrollsystems (IKS)», welches jedes Jahr vorgenommen wird, zur Kenntnis genommen. Die Kontrollen der definierten Schlüsselrisiken werden durch die Prozessverantwortlichen gewissenhaft durchgeführt. … wurde die Abrechnung des Amtes für Jugend und Berufsberatung Region Süd/ Dietikon über die Alimentenbevorschussung für das 4. Quartal 2025 mit einem Aufwand von CHF 3’076.55 genehmigt. Ausserdem ... … wurden diverse Arbeiten für die Sanierung der Hüttiker- und Rainstrasse, Etappe 1, an diverse Unternehmen erteilt. Die beiden Kreditbewilligungen wurden an der Urnenabstimmung vom 30. November 2025 genehmigt. … wurde der Pachtvertrag zur landwirtschaftlichen Nutzung der Parzellen-Nr. 1497 im Chisbüel mit Herrn Benjamin Bühler genehmigt. … hat sich der Gemeinderat intensiv mit der Umgestaltung des Dorfplatzes auseinandergesetzt. Hierzu wird auf die separate Mitteilung des Gemeinderates in diesem INFO verwiesen. … wurden die notwendigen Bewilligungen für die Durchführung der Frühlings-Lounge 2026 auf dem Vorplatz der Gemeindescheune und des Foyers in der Zeit vom 26. Mai bis 6. Juni 2026 erteilt. Die Frühlingslounge wird neu durch den Verein Schlössli Oetwil an der Limmat durchgeführt. An dieser Stelle gebührt den bisherigen Betreibern und allen Beteiligten der Grotto Lounge DuePosti ein grosses Dankeschön für die jahrelange, sehr gute Zusammenarbeit. Die Lounge öffnet erstmals am Abend der Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2026. … hat der Gemeinderat eine Überprüfung der Strategie- und Finanzplanung 2025/2026 und der Folgejahre vorgenommen und sich mit gewissen strategischen
6 Gemeinderat … wurde die Vergabe der feuerpolizeilichen periodischen Kontrollen neu an die Firma Landis AG, Geroldswil, vergeben. Zudem hat der Gemeinderat diverse Massnahmen zur Überprüfung der Brandschutzmassnahmen in den Gebäuden der Politischen Gemeinde in Auftrag gegeben. … wurde der Beleuchtende Bericht der Limeco für die Gesamtrevision des Anstaltsvertrages bewilligt. Die Zustimmung der Rechnungsprüfungskommission liegt vor. Eine Urnenabstimmung zum Geschäft ist am Urnengang vom 29. November 2026 geplant. … hat der Gemeinderat von den Demissionen per Ende Amtsperiode 2022 und Neukandidaturen für die neue Amtsperiode 2026–2030 der gemeinderätlichen Behörden- und Kommissionsvertretern 2026 Kenntnis genommen. … hat der Gemeinderat vom Bericht «Sanierung Geschiebehaushalt, Umsetzung auf Stufe Gemeinde, geschieberelevante Anlagen» der Firma Niederer + Pozzi Umwelt AG, Uznach, Kenntnis genommen. Der Bericht zeigt auf, dass in der Gemeinde Oetwil an der Limmat keine Anlagen mit kantonaler Sanierungsverfügung bestehen. … hat sich der Gemeinderat zur kantonalen Anhörung «Festlegung der Betreibungskreise» vernehmen lassen. … hat der Gemeinderat diverse Baugesuche bewilligt oder aufgrund der Schlussabnahme abgerechnet und von der Kontrolle abgeschrieben. … wurde ein Waffenerwerbsschein bewilligt und ausgestellt. … wurde ein Gesuch um die ordentliche Einbürgerung erteilt. Dabei handelt es sich um eine deutsche Staatsangehörige. Vorankündigung: Behördenessen Die Amtsperiode 2022 bis 2026 neigt sich dem Ende zu. Der Gemeinderat möchte die zu Ende gehende Amtsperiode mit einem Behördenessen ausklingen lassen und lädt dazu alle Behördenvertreterinnen und -vertreter ein. Donnerstag, 18. Juni 2026, 18.30 Uhr, Gemeindescheune Die betroffenen Personen werden rechtzeitig eine schriftliche Einladung erhalten.
7 Aus der Gemeinde Newsletter Das INFO online als FlippingMag Sie wollen stets gut informiert sein und wissen, was in der Gemeinde passiert? Oder keinen Event mehr verpassen? Wir halten Sie auf dem Laufenden. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter auf unserer Gemeinde-Website. www.oetwil-limmat.ch Home > rechts «Wichtige Seiten» > Newsletter Das INFO ist auch als FlippingMag online auf unserer Website aufgeschaltet. Somit können Sie online Seite für Seite durchblättern. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Erkunden des neuen INFOs. www.oetwil-limmat.ch Home > Verwaltung > Publikationen > INFO auf der Gemeinde-Website
8 Aus der Gemeinde Fotowettbewerb Sie haben ein schönes Bild unseres Dorfes und möchten damit die Titelseite eines der nächsten INFO zieren? Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihre Bilder über unsere Website zur Verfügung stellen. Sie finden das Formular zum Hochladen unter www.oetwil-limmat.ch, auf der rechten Seite unter «Wichtige Seiten». Für jedes Gewinnerbild gibt es einen kleinen Preis.
9 Beendigung verschiedener Springereinsätze in den Verwaltungsabteilungen Neue Gemeindeschreiber-Stv. und Leiterin Einwohnerdienste/Sicherheit ab 1. März 2026 Personelles Durch die Besetzung der Vakanzen und mit Wirkung per 1. Februar 2026 bzw. per 1. März 2026 konnten verschiedene Springereinsätze in den Verwaltungsabteilungen beendet werden. Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam möchten es nicht unterlassen, den verschiedenen Fachpersonen, namentlich Frau Isabella Pecoraro (Sicherheitsabteilung), Frau Marisa Spring (Steuerabteilung), Herrn Fabian Hunziker (Steuerabteilung, Grundsteuern) sowie Herrn Hansueli Brechbühler (Bau und Planung) herzlichst für den geschätzten Einsatz zu danken. Wir wünschen ihnen privat und beruflich alles Gute. Seit 1. März 2026 arbeitet Frau Isabella Pecoraro, Bergdietikon, offiziell als neue Gemeindeschreiber-Stv. und Leiterin Einwohnerdienste/Sicherheit in der Gemeindeverwaltung mit einem Stellenpensum von 80 Prozent. Isabella Pecoraro ist seit 1. September 2025 als Springerin für die Gemeinde im Bereich der Einwohnerdienste/Sicherheitsabteilung tätig. Sie übernimmt die Verantwortung, welche bisher durch Seraina Widmer (wir berichteten im vorletzten INFO) wahrgenommen wurde. Die Zusammenarbeit mit Seraina Widmer endet mit dem Ende ihres Mutterschaftsurlaubs. Wir möchten es an dieser Stelle nicht unterlassen, Frau Seraina Widmer für die gut dreijährige Zusammenarbeit herzlichst zu danken. Wir wünschen ihr auf diesem Weg privat und beruflich alles Gute. Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam heissen Isabella Pecoraro an dieser Stelle herzlich willkommen und wünschen ihr in ihrer neuen Tätigkeit und Verantwortung viel Freude und Erfolg. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
10 Personelles Nachfolge gesucht Für die Nachfolge von Frau Monika Zemp-Dubach wird eine pflichtbewusste und zuverlässige Person für die Mitarbeit in der Entsorgung auf Stundenbasis gesucht. Der Aufwand beträgt rund zehn Stunden pro Monat. Haben Sie Interesse und möchten Sie mehr über diese Stelle erfahren, dann freuen wir uns, Sie kennen zu lernen! Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unser Vorarbeiter Gemeindewerke, Mikel Pavelka, Telefon 044 749 33 74 oder werkabteilung@oetwil-limmat.ch, oder unser Gemeindeschreiber, Raffaele Briamonte, Telefon 044 749 33 60 oder raffaele.briamonte@oetwillimmat.ch, gerne zur Verfügung. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit vollständigen Unterlagen per E-Mail in einem einzigen PDF-Dokument an raffaele.briamonte@oetwil-limmat.ch. Bewerbungsunterlagen in Papierform werden nicht zurückgeschickt und nur elektronisch beantwortet. Frau Monika Zemp-Dubach hat ihre Stelle als Betreuerin der Werkhof-Sammelstelle der Gemeinde Oetwil an der Limmat nach 15 Jahren gekündigt. Wir bedauern die Kündigung sehr. Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal möchten es an dieser Stelle nicht unterlassen, Monika Zemp-Dubach recht herzlich für die sehr gute Zusammenarbeit zu danken. Für die berufliche sowie private Zukunft wünschen wir Frau Monika Zemp-Dubach alles Gute sowie viel Erfolg und Zufriedenheit. Über die Nachfolgeregelung werden wir zu gegebener Zeit orientieren. Kündigung der Betreuerin der Werkhof-Sammelstelle, Austritt per 31. Mai 2026
11 Abteilung Bau und Planung Jubiläumsfeier 75 Jahre Gruppenwasserversorgung GOW Die Gruppenwasserversorgung GOW blickt im Jahr 2026 auf ihr 75-jähriges Bestehen zurück. Seit ihrer Gründung im Jahr 1951 stellt sie die zuverlässige Trinkwasserbeschaffung für die Verbandsgemeinden Geroldswil, Oetwil an der Limmat und Weiningen sicher und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in der Region. Zur Gruppenwasserversorgung GOW gehören mehrere zentrale Anlagen: das Grundwasserpumpwerk Schanzen, die beiden Reservoire Moos in Geroldswil und Guldiberg in Weiningen sowie die grosskalibrigen Transportleitungen. Die einzelnen Gemeinden werden über das entsprechende gemeindeeigene Verteilnetz der drei autonomen Wasserversorgungen versorgt. Für die rund 12 000 Einwohnerinnen und Einwohner der drei Verbandsgemeinden werden jährlich etwa 1,2 Millionen Kubikmeter Trinkwasser benötigt. Rund 90 Prozent dieser Wassermenge stammen aus Grundwasser, das in Ufernähe der Limmat gewonnen wird. Etwa die Hälfte davon wird durch das gruppeneigene Grundwasserpumpwerk Schanzen gefördert und in die hochgelegenen Reservoire gepumpt. Die andere Hälfte wird durch das Grundwasserpumpwerk Schönenwerd bereitgestellt. Diese Anlage gehört zum Wasserwirtschaftsverband Limmattal (WVL), dem neben den Wasserversorgungen Dietikon und Schlieren auch die drei Wasserversorgungen der GOW einzeln angehören. Die verbleibenden rund zehn Prozent der benötigten Wassermenge werden durch Quellwassereinspeisungen der Gemeinden Oetwil an der Limmat und Weiningen abgedeckt. Anlässlich des 75-jährigen Bestehens lädt die Gruppenwasserversorgung GOW am Sonntag, 31. Mai 2026, von 10 bis 14 Uhr beim Reservoir der Freizeitanlage Moos Geroldswil zur Jubiläumsfeier ein. Es besteht die Möglichkeit einer Reservoir- sowie Quellbrunnenstubenbesichtigung. Ebenfalls werden weitere Informationen über die Wasserversorgung vermittelt sowie allfällige Fragen durch den Brunnenmeister der GOW beantwortet. Natürlich ist auch für das leibliche Wohl gesorgt. Bitte beachten: Die Anzahl der Parkplätze vor Ort ist beschränkt. Parkmöglichkeiten stehen beim WisentäliParkplatz sowie im Zentrum Geroldswil zur Verfügung. Die Gruppenwasserversorgung freut sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher. Abteilung Bau und Planung Marcel Gerny
12 Abteilung Bau und Planung Trinkwasser Es ist gesund, kommt aus unserer Region, stammt aus der Natur und ist umweltfreundlich und daher absolut nachhaltig: unser Trinkwasser! Aber es ist zweifelsohne auch das wichtigste Lebensmittel überhaupt. Nebst dem Genuss für unseren Körper benötigen wir das Wasser unter anderem auch zum Kochen, zum Waschen, zum Kühlen, zum, zum, zum ... Genau: Wasser ist sehr zentral in unserer Lebensgestaltung. In unserer Ernährung stellt das Wasser den wichtigsten Bestandteil dar. Täglich verlieren wir durch Ausscheidungen wie Schweiss, Atemluft usw. zwischen zwei und drei Litern an Flüssigkeit. Diesen Verlust an Flüssigkeit muss unser Körper kompensieren. Aus diesem Grund führen wir unserem Körper regelmässig Wasser in Form von Nahrung zu. Rund einen Liter Wasser nehmen wir in der festen Nahrung auf wie Gemüse, Früchte, Milchprodukte, Fleisch usw. Die restlichen mindestens zwei Liter trinken wir mit Vorteil als Wasser, ob mit oder ohne Kohlensäure, oder als Süssgetränk, Kaffee, Tee: das Grundnahrungsmittel für uns alle. Lebensmittel Nummer eins – Wasser! Als Durstlöscher bietet sich das Trinkwasser an erster Stelle an. Es verfügt zwar über verschiedenste wichtige Inhaltsstoffe, doch ist es völlig kalorienfrei. Die gelösten Mineralien geben dem Trinkwasser den charakteristischen Geschmack, und je nach Region können sogar Unterschiede festgestellt werden. Unser Trinkwasser in Oetwil an der Limmat enthält Mineralstoffe wie Kalzium und Magnesium. Diese sind wichtig für unseren Körper, helfen sie doch beim Aufbau der Knochen und sind für eine funktionierende Stoffwechselfunktion zuständig. Auch Eisen zählt zu den gesunden Inhaltsstoffen. Eisen hilft bei der Bildung von roten Blutkörperchen und wirkt sogar Müdigkeit entgegen. Einwandfreie Trinkwasserqualität Als Geniesser sind Sie jederzeit auf einwandfreies Trinkwasser angewiesen. Kaufen Sie das Trinkwasser im Detailhandel, können Sie auf die ständigen Produktionskontrollen bei der Herstellung und Abfüllung des Wassers in Flaschen zählen. Strenge Kontrollen führt aber auch Ihre kommunale Trinkwasserversorgung durch, bis das Wasser bei Ihnen aus dem Wasserhahn fliesst. Neben den regelmässigen Kontrollen der verschiedenen Pumpwerke und Reservoire durch Ihre Wasserversorgung werden periodisch Trinkwasserproben an verschiedenen Abnahmeorten im gesamten Gebiet der Trinkwasserversorgung durch das Kantonale Labor Zürich erhoben und ausgewertet. Für das Lebensmittel Nummer eins gelten sehr strenge, also höchste Anforderungen. Die Proben werden sowohl mikrobiologisch als auch chemisch ausgewertet. Dabei dürfen die gesetzlichen Höchstwerte keinesfalls überschritten werden.
13 Die Gruppenwasserversorgung Geroldswil-Oetwil a.d.L.-Weiningen (GOW) ist für die Versorgung mit Frischwasser, also Ihr Trinkwasser, für diese drei Gemeinden zuständig. Um mögliche Versorgungsengpässe oder gar Versorgungsausfälle zu überbrücken, hat die Gruppenwasserversorgung GOW das Konzept Trinkwasserversorgung in Notlagen (TWN) ausgearbeitet und vom zuständigen kantonalen Amt prüfen und genehmigen lassen. Die Durchführbarkeit dieses Wassernotfallkonzepts soll nun am Samstag, 12. September 2026, umfassend geübt werden. Die Einwohnerinnen und Einwohner im Einzugsgebiet der Trinkwasserversorgung werden bei dieser wichtigen Übung die Hauptpersonen spielen. Versorgungssicherheit auch bei schweren Mangellagen Aus verschiedenen Gründen kann es vorkommen, dass die Wasserzufuhr in die Haushaltungen eingeschränkt oder gar unterbrochen ist. Aber auch in einer schweren Not-, also Mangellage, sind die Wasserversorgungen der GOW-Gemeinden Geroldswil, Oetwil und Weiningen sehr bestrebt, die Bevölkerung schnell mit ausreichend Trinkwasser zu versorgen. Als schwere Mangellage gelten zum Beispiel Situationen, in denen die normale Versorgung über die häusliche Infrastruktur (Wasserrohre) mit Trinkwasser erheblich gefährdet, erheblich eingeschränkt oder verunmöglicht ist. Dies trifft insbesondere bei Naturereignissen, Störfällen, Sabotagen oder kriegerischen Handlungen zu. Details zur Versorgungssicherheit Unsere Wasserversorgungen verfügen über ein Konzept für die Bewältigung von solch schwerwiegenden Notsituationen. Als schwerwiegend gilt, wenn die Wasserversorgung in die Haushaltung nicht innert drei Tagen wiederhergestellt werden kann. Denn aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sind die Wasserversorgungen verpflichtet, ab dem vierten Tag ohne Wasserversorgung in die Haushaltungen mindestens vier Liter Trinkwasser pro Person und Tag zur Verfügung zu stellen beziehungsweise abzugeben. Allerdings: Die vorgelagerten drei Tage müssen die Haushaltungen mit ihrem Notvorrat selbst überbrücken. Unsere Wasserversorgung empfehlt einen Mindestbestand von neun Litern Wasser pro Person, also ein Sixpack mit 1,5-Liter-Flaschen. Bei jedem Notfall setzt unsere Wasserversorgung alles in Bewegung, um die Versorgung schnellstmöglich wieder in den Normalzustand zu versetzen. Sollte es zu
14 Abteilung Bau und Planung schwerwiegenden und länger anhaltenden Unterbrüchen im Trinkwassernetz kommen, richten die Gemeinden ab dem vierten Tag Notabgabestellen ein. An diesen Notabgabestellen können die Einwohnerinnen und Einwohner im Holprinzip, mit selbst mitgebrachten Gefässen, Trinkwasser beziehen. Übung Notfall-Wasserabgabestelle In der nächsten Ausgabe des INFO erfahren Sie mehr über die Trinkwasser-Abgabestellen. Merken Sie sich schon heute den Samstag, 12. September 2026. An diesem Tag wird die Wasserversorgung in Zusammenarbeit mit der Gemeindeführungsorganisation Geroldswil, dem Zivilschutz der Zivilschutzorganisation Dietikon, der Feuerwehr Geroldswil-Oetwil a.d.L., der Polizei rechtes Limmattal sowie Ihnen als Einwohnerinnen und Einwohner die grosse und sehr wichtige Notfallübung durchführen. Die Bevölkerung aller drei Gemeinden der Wasserversorgung GOW wird eingeladen, eine NotfallWasserabgabestelle, in Geroldswil, in Betrieb zu erleben und Trinkwasser ab Tankwagen zu beziehen. Kluger Rat – Notvorrat! Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL kümmert sich zusammen mit der Wirtschaft darum, dass unser Land in Krisen mit allem Lebensnotwendigen versorgt wird. Es kann aber jede und jeder Einzelne unerwartet in eine Notlage geraten. In solchen Fällen bildet ein individuell zusammengestellter Notvorrat ein beruhigendes Reservepolster. Notvorrat – wozu? Eine unerwartete Krise ist jederzeit möglich. Die Covid19-Pandemie oder auch Extremwetterereignisse in verschiedenen Teilen der Schweiz haben das eindrücklich gezeigt. Der Notvorrat ist eine einfache Vorbereitungsmassnahme für den Krisenfall. Damit kann jeder Haushalt die eigene Versorgung mit lebenswichtigen Gütern für einige Tage sicherstellen. Der Notvorrat ist ein Beitrag, den jede Person leisten kann, um eine Krise zu bewältigen und Notlagen zu überbrücken. Gleichzeitig suchen die Wirtschaft und die zuständigen staatlichen Stellen Lösungen, um die Versorgung so rasch wie möglich wieder sicherzustellen. Mit dem Notvorrat soll nicht eine längere Krise überstanden werden, sondern er dient zur Überbrückung eines vorübergehenden Versorgungsengpasses. Selbst lokale Störungen können Kettenreaktionen auslösen, die unsere Versorgung vorübergehend beeinträchtigen. Was sollte unbedingt im Haus sein? • Getränke: 9 Liter Wasser (1 Sixpack) pro Person, weitere Getränke • Lebensmittel für rund 1 Woche: zum Beispiel Reis, Teigwaren, Öl, Fertiggerichte, Salz, Zucker, Kaffee, Tee, Dörrfrüchte, Müesli, Zwieback, Schokolade, UHT-Milch, Hartkäse, Trockenfleisch, Konserven • Verbrauchsgüter: batteriebetriebenes Radio, Taschenlampe, Ersatzbatterien, Kerzen, Streichhölzer/Feuerzeug, Gaskocher • Und ausserdem: 50 Hygienemasken pro Person, Desinfektionsmittel, persönliche Medikamente und regelmässig benötigte Hygieneartikel, etwas Bargeld, Futter für Haustiere usw. • Unbedingt: Wasserbehälter für den Bezug von Frischwasser ab dem 4. Tag Wasser ist besonders wichtig! In der Schweiz verfügen wir über eine sehr gute Versorgung mit Trinkwasser. Doch schon ein Unwetter kann eine Wasserleitung beschädigen oder das Trinkwasser verunreinigen. Dann ist eine eigene Reserve
15 wichtig, bis die Versorgung wieder sichergestellt ist. Mindestens neun Liter Wasser pro Person – ein Sixpack mit 1,5-Liter-Flaschen – ist die Mindestempfehlung. Der Transport ist einfach und das Wasser mehrere Monate haltbar. Diese Menge sollte im Notfall zum Trinken und Kochen für drei Tage ausreichen. Nicht berücksichtigt ist dabei jedoch das Brauchwasser für die Körperhygiene, Toilettenspülung usw. Daher sind die Wasserversorger verpflichtet, die Bevölkerung ab dem vierten Tag eines Unterbruchs wieder mit einer minimalen Menge an Trinkwasser zu versorgen. Weitere Infos: https://www.bwl.admin.ch/de/kluger-rat-notvorrat Der Notfalltreffpunkt Während Ereignissen, bei denen das Stromnetz ausfällt, das Internet nicht zur Verfügung steht und das Telefonieren nicht mehr möglich ist, besteht in jeder Gemeinde eine Anlaufstelle: der Notfalltreffpunkt. Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall Benötigen Sie im Ereignisfall Unterstützung oder wünschen Sie Informationen wie beispielsweise über die Dauer eines lange andauernden Stromausfalls, ist der Notfalltreffpunkt der Gemeinde Ihre erste Anlaufstelle. Hier erhalten Sie Hilfe und Informationen. Die Notfalltreffpunkte der Gemeinden dienen bei einem Kommunikationsausfall, bei dem Sie die Blaulichtorganisationen (Polizei, Feuerwehr, Sanität) nicht mehr mit dem Telefon alarmieren können, als erste Kontaktstelle, um Notrufe abzusetzen. In der Regel werden diese Notfalltreffpunkte von der kommunalen Feuerwehr betreut. Auch für den Fall, dass die Gemeinde (teil-)evakuiert werden muss und Sie keine Fahrgelegenheit haben, begeben Sie sich zum nächstgelegenen Notfalltreffpunkt. Von dort aus werden Sie – wenn nötig – so rasch wie möglich aus dem gefährdeten Gebiet gebracht. Ihr Notfalltreffpunkt befindet sich bei der Gemeindescheune (Schmittengasse 3). www.notfalltreffpunkt.ch Abteilung Bau und Planung Marcel Gerny
16 Abteilung Bau und Planung Gemeinderat hat das Projekt «Umgestaltung Dorfplatz» auf Eis gelegt Der Gemeinderat sistiert das Projekt «Umgestaltung Dorfplatz» und gibt zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Projektierungskosten frei. Hauptgründe und ausschlaggebend dafür sind die veränderte finanzielle Ausgangslage, deutlich höhere Kostenschätzungen im Projekt sowie das Fehlen eines akuten Handlungsdrucks für die Umgestaltung des Dorfplatzes. Der bestehende Dorfplatz wird als Begegnungsort ansprechend und im Grundsatz als funktional wahrgenommen. Was im Projekt bisher geschah Am 27. August 2024 fand in der Gemeindescheune eine öffentliche Dialogveranstaltung mit reger Beteiligung aus der Bevölkerung statt. Ziel war eine offene Diskussion, in welche Wünsche, Anregungen, Ideen, aber auch Sorgen und Kritik zum Dorfplatz einfliessen konnten. Die Ergebnisse sollten als Grundlage für den weiteren Planungsprozess dienen. Am Ende des Workshops präsentierten die Gruppen ihre Resultate. Zusammenfassend zeigte sich eine breite Übereinstimmung: Der heutige Dorfplatz wird als optisch ansprechend wahrgenommen, jedoch nur beschränkt genutzt. Für die Zukunft wurde der Wunsch geäussert, den Dorfplatz stärker als Begegnungsort für Jung und Alt zu gestalten. Auch kritische Stimmen wurden eingebracht und in den weiteren Überlegungen berücksichtigt. In den darauffolgenden Monaten fanden weitere Planungssitzungen mit den Fachplanern sowie Gespräche mit angrenzenden Eigentümerschaften statt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden konsolidiert, und der Planer wurde beauftragt, ein Projekt inklusive Varianten auszuarbeiten. Die Bevölkerung hätte im Frühjahr 2026 an einer Informationsveranstaltung detailliert über das Projekt informiert werden sollen. Der definitive Entscheid wäre anschliessend an der Gemeindeversammlung (Budgetversammlung Ende 2026) erfolgt. Das Projekt wird vorerst sistiert – Gründe für den Marschhalt In den letzten Wochen hat sich der Gemeinderat nochmals vertieft mit der Umgestaltung des Dorfplatzes als Gesamtprojekt auseinandergesetzt. Der Entscheid des Gemeinderates zur Sistierung basiert auf mehreren Faktoren: Veränderte Ausgangslage: Seit dem Start des Projekts haben sich die finanziellen und infrastrukturellen Rah-
17 menbedingungen wesentlich verändert. Die bisherigen Projektierungskosten von rund CHF 15 000.00 wurden nicht ausgeschöpft. Insbesondere sind aber die zu erwartenden Projekt- und Folgekosten heute deutlich höher einzuschätzen als zu Beginn der Planung. Durch den frühzeitigen Marschhalt können weitere Ausgaben vermieden werden. Eine Freigabe weiterer Projektierungskosten gemäss Budget 2026 (Investitionen) von CHF 98 000.00, welche nach aktuellen Kenntnissen nicht ausgereicht hätten, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht verantworten. Der Gemeinderat hat damit bewusst finanzielle Zurückhaltung geübt und trägt hiermit seiner Verantwortung gegenüber der Verwendung öffentlicher Mittel Rechnung. Umfang des Projekts: Im Verlauf der Planungen hat sich gezeigt, dass eine punktuelle Umsetzung einzelner Massnahmen kaum zielführend ist und das Projekt faktisch eine umfassende Neugestaltung des Dorfplatzes bedeuten würde. Ein solcher Schritt bedarf jedoch einer klaren Priorisierung im Gesamtkontext der gemeindlichen Investitionen. Auch standen die betroffenen Grundeigentümer einer Umgestaltung des Dorfplatzes kritisch gegenüber. Kein akuter Leidensdruck: Der bestehende Dorfplatz funktioniert grundsätzlich und wird von der Bevölkerung als ansprechend wahrgenommen. Es besteht kein dringender Handlungsbedarf, der eine sofortige und umfassende Umgestaltung rechtfertigen würde. Offene Fragen zur Nutzung: Einzelne Elemente – etwa zusätzliche Spielangebote oder ein Wasserspiel im Zusammenhang mit einer allfälligen Brunnensanierung – werfen noch grundsätzliche Fragen zur Nutzung, zum Unterhalt und zu den laufenden Kosten auf. Die bisher geleisteten Arbeiten und Erkenntnisse gehen dabei nicht verloren und können zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen werden. Weitere punktuelle Massnahmen werden in den laufenden Jahren und Planungen – unter Berücksichtigung der Kostenschätzungen – weiter geprüft und gegebenenfalls umgesetzt. Vor diesem Hintergrund erachtet es der Gemeinderat als sinnvoll, das Projekt «Umgestaltung Dorfplatz» nicht weiter voranzutreiben. Gemeinderat Oetwil an der Limmat
Abteilung Bau und Planung Saubere Wege, gepflegte Grünflächen und ein schönes Naherholungsgebiet gehören zur Lebensqualität in Oetwil an der Limmat. Leider nimmt das sogenannte Littering, das achtlose Wegwerfen von Abfall im öffentlichen Raum, immer mehr zu. Die Folgen sind deutlich sichtbar: überfüllte Abfalleimer, herumliegende Flaschen, Verpackungen und Hauskehricht entlang von Wegen, bei Sitzplätzen oder an der Limmat. Hoher Aufwand für die Werkbetriebe Die Mitarbeitenden der Werkbetriebe Oetwil an der Limmat leisten einen grossen Einsatz für ein sauberes Dorf. Durchschnittlich werden rund 30 Arbeitsstunden pro Woche allein dafür aufgewendet, um sämtliche Abfalleimer zu leeren, achtlos weggeworfenen Abfall einzusammeln und korrekt zu entsorgen. Diese Zeit fehlt an anderer Stelle, etwa für Unterhaltsarbeiten, Pflege von Grünanlagen oder andere wichtige Aufgaben für die Gemeinde. Littering verursacht somit nicht nur Ärger, sondern auch erhebliche Kosten für die Öffentlichkeit. Littering – ein wachsendes Problem und kein Kavaliersdelikt Verbot von Hauskehricht im öffentlichen Raum Besonders problematisch ist das Entsorgen von Hauskehricht in öffentlichen Abfallbehältern oder das Ablagern von Abfallsäcken im Freien. Das ist verboten. Öffentliche Abfalleimer sind ausschliesslich für Kleinabfälle gedacht, die unterwegs anfallen. Das illegale Entsorgen von Hauskehricht im öffentlichen Raum ist kein Kavaliersdelikt. Es verschmutzt das Ortsbild, zieht Tiere an und kann zu zusätzlichen Umweltbelastungen führen. Zudem ist es gegenüber der Allgemeinheit unfair, da die Entsorgungskosten von allen getragen werden.
19 Gemeinsam für ein sauberes Oetwil Ein gepflegtes Dorf ist Verantwortung von uns allen. Jede und jeder kann einen Beitrag leisten: • Abfälle mit nach Hause nehmen, wenn kein geeigneter Abfalleimer vorhanden ist • Hauskehricht ausschliesslich über die offiziellen Entsorgungswege entsorgen • Überfüllte Abfalleimer der Gemeinde melden • Mit gutem Beispiel vorangehen Oetwil an der Limmat ist ein attraktiver Wohn- und Erholungsort. Damit das so bleibt, braucht es Rücksicht, Respekt und Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit unserer Umwelt. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe. Für den Gemeinderat Gesundheits- und Tiefbauvorstand Philipp Frei
20 Abteilung Bau und Planung Was als attraktive Zier- und Kletterpflanze in Gärten Einzug hielt, hat sich in Teilen Europas – darunter die Schweiz und leider auch in Oetwil – zu einem ernsten ökologischen Problem entwickelt. Das Henrys Geissblatt (Lonicera henryi) stammt ursprünglich aus dem asiatischen Raum und ist bei uns wegen seiner immergrünen Belaubung, seiner Robustheit und seines dichten Wuchses gerne zur Fassadenbegrünung, als Sichtschutz oder zur Zierde gepflanzt worden. Doch diese positiven Eigenschaften sind genau jene, die Lonicera henryi in unseren Wäldern zur belastenden Invasionspflanze machen. Die Pflanze breitet sich über kriechende, rasch wurzelnde Triebe und über Vögel, welche die Samen der schwarzen Beeren verbreiten, Henrys Geissblatt: Gefährliche Schlingpflanze für Wälder und Naturschutzgebiete aus. Dadurch entstehen neue Populationen weit ausserhalb kultivierter Bereiche. An schattigen Stellen im Wald wächst sie am Boden entlang oder windet sich an Bäumen hoch, was dazu führt, dass sie andere Pflanzen überwächst und ihnen Licht und Platz wegnimmt. Besonders problematisch ist dies für die natürliche Waldverjüngung. Junge Bäume können unter dem dichten Geissblatt-Geflecht kaum noch wachsen und es kann sich keine Krautvegetation mehr etablieren. Die Artenvielfalt wird reduziert, da standorttypische Pflanzen verdrängt werden und Lebensräume für Insekten und andere Organismen verloren gehen. Verhalten und Auswirkung von Lonicera henryi entsprechen genau der Definition eines invasiven Neophyten – einer gebietsfremden Pflanzenart, die sich unkontrolliert ausbreitet und einheimische Ökosysteme schädigt. Ihre Bekämpfung ist teuer, mühsam und häufig unvollständig. In vielen Regionen werden aufwendige Entfernungen von Hand und maschinelle Ausgrabungen durchgeführt, um ihre Bestände zu reduzieren. Diese Massnahmen sind arbeitsintensiv, teuer und oft nicht nachhaltig, weil selbst kleine Wurzel- oder Triebstücke wieder neue Pflanzen bilden. Seit September 2024 ist der Verkauf von Henrys Geissblatt verboten, weil sein Schadenspotenzial im Wald als sehr hoch eingeschätzt wird.
21 Wie kann ich das normale, ungefährliche Geissblatt vom Henrys Geissblatt unterscheiden? Ganz einfach, die normalen Geissblätter lassen ihr Laub im Herbst fallen, Henrys Geissblatt ist immergrün. Sollten Sie also in den Wintermonaten eine Schlingpflanze antreffen, die ihr Laub immer noch trägt und kein Efeu ist, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gross, dass es sich um Henrys Geissblatt handelt. Sollten Sie eine Frage zur Bekämpfung von Neophyten haben, dürfen Sie mich gerne kontaktieren. Für den Gemeinderat Gesundheits- und Tiefbauvorstand Philipp Frei
22 Abteilung Bau und Planung Sanierung Rainstrasse Oetwil a.d.L. – Verkehrseinschränkungen mit Auswirkungen auf die Anwohner Sanierung Hüttikerstrasse Oetwil a.d.L. – Verkehrseinschränkungen mit Auswirkungen auf Hüttikon Am Montag, 2. März 2026, startete die erste Etappe der Sanierung der Rainstrasse in Oetwil an der Limmat (Abschnitt Lettenstrasse bis Haus Nummer 18). Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende Oktober 2026. Während der gesamten Bauzeit ist die Rainstrasse für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt ist lediglich für die Anwohnerschaft gestattet. Entsprechende Umleitungen werden signalisiert. Aufgrund der Sperrung ist teilweise etwas mehr Zeit einzurechnen. Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, die signalisierten Umleitungen zu beachten. Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis. Am Montag, 2. März 2026, startete die erste Etappe der Sanierung der Hüttikerstrasse in Oetwil an der Limmat (Abschnitt Haus Nr. 15 bis Anfang Wald). Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Dezember 2026. Während der gesamten Bauzeit ist die Hüttikerstrasse für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt ist lediglich für die Anwohnerschaft des Quartiers Hüttiker- und Erlenstrasse gestattet. Entsprechende Umleitungen werden signalisiert. Aufgrund der Sperrung ist mit einem etwas grösseren Verkehrsaufkommen in und um Hüttikon und Oetwil an der Limmat zu rechnen. Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, die signalisierten Umleitungen zu beachten. Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.
23 Abteilung Sicherheit Einwohnerstatistik Männer Frauen Total 2024 2025 2024 2025 2024 2025 Schweizer 1’033 1’038 991 989 2’024 2’027 Ausländer 291 304 251 272 542 576 Total 1’324 1’342 1’242 1’261 2’566 2’603 Frauen Männer 2024 2025 Männer Frauen Einwohnerbestand am 31. Dezember 2025
24 Abteilung Sicherheit Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1.4. bis zum 31.7.2026 Sie sind bereits Hundehalter: Was ist ab 2026 neu für Sie? Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Freilaufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren. Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht. Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, ob sie den Hund an der Leine führen wollen oder nicht. Den Hund frei laufen zu lassen, ist besonders dann gut zu überdenken, wenn er nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat. Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (zum Beispiel Verkauf oder Schenkung), Übernahme (zum Beispiel Kauf oder Geschenk) und den Tod Ihres Hundes melden sowie Vemisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch. Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt. Ihre Sicherheitsabteilung Isabella Pecoraro
25 Abteilung Steuern und Finanzen Mitteilungen der Steuerabteilung Steuererklärung 2025 Vor kurzem haben Sie die Steuererklärung 2025 erhalten. Die Steuererklärung ist vollständig ausgefüllt bis zum 31. März 2026 einzureichen. Gemäss Zürcher Steuerbuch wird die Frist zur Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen mit selbständigem Erwerb oder ausserhalb des Kantons wohnhafte Steuerpflichtige von Amtes wegen auf den 30. September erstreckt. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie vor Ablauf der Frist online eine Fristerstreckung beantragen. Der letztmögliche Abgabetermin für die Steuererklärung 2025 ist in jedem Fall der 30. November 2026. Mit folgendem QR-Code gelangen Sie direkt zum entsprechenden Formular für die Fristerstreckung: Die Zugangsdaten finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Steuererklärung in der Box «eFristverlängerung». Steuererklärung online einreichen Ab der Steuerperiode 2025 wird die Download-Lösung PrivateTax zugunsten der Online-Lösung ZHprivateTax eingestellt. Damit können Sie Ihre Steuererklärung bequem, papierlos und sicher direkt im Browser ausfüllen – ganz ohne Installation. Alles Wichtige zum Wechsel finden Sie unter www.zhprivatetax.ch. Anpassung der provisorischen Steuerrechnung 2026 Verändern sich Ihre Einkommens- oder Vermögensverhältnisse im Steuerjahr 2026 erheblich, zum Beispiel durch Pensionierung oder unbezahlten Urlaub, so können Sie beim Gemeindesteueramt Ihre provisorische Steuerrechnung anpassen lassen. Dazu füllen Sie das mit der provisorischen Rechnung erhaltene Formular aus und lassen uns dieses per E-Mail oder postalisch zukommen. Sie erhalten anschliessend eine neue provisorische Rechnung für das entsprechende Jahr. eKonto – Ihr Online-Steuerkonto Im eKonto erhalten Sie einen direkten Einblick in Ihr Steuerkonto. Folgende Services sind verfügbar: • Kontoauszug einsehen • Einzahlungsscheine generieren • Zahlungsmodalitäten vereinbaren • Einzahlungsschein-Abonnement erfassen • Rückzahlungskonto erfassen und mutieren Für die Nutzung von eKonto und weiteren Services ist die Registrierung in der eGov Box einmalig zwingend notwendig. Der im Anschluss per Post erhaltene Code ist einmalig gültig. Wir empfehlen, die gesetzten Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) aufzubewahren. Bei Verlust derselben oder nach Ablauf der Verwendungsfrist des Einmalcodes ist eine erneute Registrierung nötig. Mit folgendem QR-Code gelangen Sie direkt zur Registrierung: Ihre Steuerabteilung Sara McCabe
26 Abteilung Soziales und Gesundheit Anpassung der Zusatzleistungsverordnung zur AHV Seit dem 1. Januar 2025 sind neue Anpassungen der Zusatzleistungsverordnung zur AHV in Kraft. Mit diesen Anpassungen können Personen im AHV-Alter, die Zusatzleistungen beziehen und Unterstützungs- und Betreuungsleistungen zu Hause benötigen, anfallende Kosten über die Zusatzleistung rückvergütet erhalten. Dies geschieht im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten, die mit einem jährlichen Kostendach geregelt sind. Die Zusatzleistungs-Durchführungsstelle behält die bereits vergüteten Krankheits- und Gesundheitskosten im Blick und stellt die Kostenübernahme ein, wenn der Maximalbetrag erreicht ist – für eine Einzelperson CHF 25 000.–/Jahr und für ein Ehepaar CHF 50 000.–/Jahr. Mit diesen Anpassungen soll einerseits die Selbstbestimmung und Autonomie älterer Menschen mit Zusatzleistungen gestärkt werden. Andererseits wird ein möglichst langer Verbleib im gewohnten Umfeld angestrebt und ein Heimeintritt soll verzögert werden. Seit April 2025 setzt die Gemeinde Oetwil an der Limmat diese Anpassungen um. Wenn Sie zu Hause schon auf Betreuung angewiesen sind, diese eventuell erweitern müssen oder die Notwendigkeit für Unterstützung sich abzeichnet, können Sie mit der Anlaufstelle Gesundheit und Alter rechtes Limmattal Kontakt aufnehmen: Telefon 043 455 10 17 oder beratung@gesundheit-limmattal.ch. Diese Fachstelle übernimmt für die Gemeinde Oetwil die notwendige Bedarfsabklärung. Die Fachmitarbeitenden der Anlaufstelle Gesundheit und Alter bleiben in regelmässigen Abständen mit den Beziehenden in Kontakt. Der Prozess der Bedarfsabklärung ist nicht kostenlos. Die Kosten können ebenfalls über die Zusatzleistungen rückgefordert werden. Ablauf von der Bedarfsabklärung bis zum Leistungsbezug 1. Fachmitarbeitende kommt zu einem persönlichen Gespräch zu Ihnen nach Hause 2. S ie wählen die Leistungen und die Leistungserbringer aus Fachmitarbeitende beurteilt den Unterstützungsbedarf mit Ihnen. Die Rechnung wird von Ihnen bezahlt und danach an die Zusatzleistungs-Durchführungsstelle eingereicht. Fachmitarbeitende stellt eine schriftliche Bescheinigung zu Handen der ZusatzleistungsDurchführungsstelle aus. Die Zusatzleistungs-Durchführungsstelle vergütet Ihnen die Kosten zurück.
27 Wichtige Punkte zur Asylpolitik Wer bekommt Asyl in der Schweiz? Flüchtlinge sind Personen, die sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung ausserhalb des Landes befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Wie lange dürfen Asylsuchende in der Schweiz bleiben? Zürich ist eine von sechs Asylregionen in der Schweiz. Der Bund betreibt in Zürich und in Embrach je ein Bundesasylzentrum. Dort bleiben asylsuchende Personen maximal 140 Tage. Danach sind die Kantone und Gemeinden für die Unterbringung und Betreuung verantwortlich. Wie geht die Schweiz mit Flüchtlingen um? Das Bundesasylzentrum in Allschwil bietet 150 Asylsuchenden Unterkunft, vorwiegend solchen, deren Asylverfahren unter das Dublin-Abkommen fällt oder deren Asylantrag abgelehnt wurde. Diese Personen müssen die Schweiz in der Regel nach einem kurzen Aufenthalt wieder verlassen. Kann ein Flüchtling die Schweizer Staatsbürgerschaft erwerben? Gemäss dem Bundesgesetz über die Schweizer Staatsbürgerschaft ist für die Beantragung derselben eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und ein zehnjähriger Aufenthalt in der Schweiz erforderlich. Die Jahre als Asylbewerber werden nicht angerechnet. Hat die Schweiz ein Flüchtlingsproblem? Nein! Die Schweiz hat die Fallstricke einer übermässigen Konzentration der Zuwanderung auf Flüchtlinge oder gering qualifizierte Wirtschaftsmigranten vermieden. Im Jahr 2023 besassen lediglich sieben Prozent der Zuwanderer Asylstatus, während die Mehrheit mit einer Arbeitserlaubnis einreiste.
28 Abteilung Soziales und Gesundheit Was ändert sich bei den Sozialversicherungen per 2026? Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten 2026 erstmals eine 13. Altersrente. Der zusätzliche Betrag entspricht einem Zwölftel (8,3333%) aller von Januar bis Dezember 2026 bezogenen Monatsrenten. Die 13. Altersrente wird in Form eines Zuschlags zusammen mit der Dezemberrente ausbezahlt. Somit erhalten nur Versicherte, die im Monat Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben, diesen Zuschlag. Für die Berechnung und die Ausrichtung der 13. Altersente sind die AHV-Ausgleichskassen zuständig. Kinder- und Zusatzrenten sowie Rentenzuschläge für Frauen der Übergangsgeneration AHV 21 werden zwölfmal pro Jahr ausbezahlt und bei der 13. Altersrente nicht berücksichtigt. Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung (IV) werden ebenfalls weiterhin zwölfmal pro Jahr ausbezahlt. Berufliche Vorsorge Nachträgliche Einkäufe in die dritte Säule: Personen, die 2025 nicht über die nötigen Mittel verfügten oder vergessen haben, in die Säule 3a einzubezahlen, können den fehlenden Beitrag 2026 erstmals rückwirkend einzahlen. Dazu müssen sie mehrere Bedingungen erfüllen, insbesondere muss der Beitrag für 2026 vollständig überwiesen worden sein, bevor jener für 2025 auf einmal einbezahlt werden kann. Anpassung in der zweiten Säule: Im Januar 2026 werden die seit 2022 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) erstmals an die Preisentwicklung Teuerung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 2,7 Prozent. Renten, die vor 2022 entstanden sind, werden frühestens 2027 angepasst – gleichzeitig mit den AHV-Renten. Die BVG-Altersrenten werden von den Vorsorgeeinrichtungen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten angepasst. Der BVG-Mindestzinssatz bleibt 2026 bei 1,25 Prozent. Leiterin Abteilung Soziales und Gesundheit Sandra Litscher
29 Fahrdienst Fahrdienst der Gemeinde Oetwil Unsere Koordinatorin, Frau Yvonne Dittli, ist von Montag bis Freitag von 8 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr unter Tel. 079 461 66 39 erreichbar. Planen Sie eine Fahrt mit dem Autofahrdienst unserer Gemeinde? Gerne stellen wir uns Ihnen vor. Der Fahrdienst steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde sowie Oetwiler Seniorinnen und Senioren des Alterszentrums Im Morgen in Weiningen zur Verfügung, die kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen können und auch privat keine Möglichkeit haben, ihre Termine zwecks medizinischer Behandlungen wahrzunehmen. Der Autofahrdienst wird ausschliesslich durch freiwillige Fahrerinnen und Fahrer aus unserem Dorf durchgeführt. Diese stellen Ihnen ihre Zeit und ihren eigenen Wagen zur Verfügung. Die Fahrkosten sind auf der Website der Gemeinde Oetwil unter «Kommissionen/Autofahrdienst» aufgeführt und müssen direkt an die Fahrerinnen oder Fahrer entrichtet werden. Allfällige Parkgebühren gehen ebenfalls zu Lasten des Fahrgastes. Wir sind bemüht, dass die von Ihnen gewünschten Fahrten zum Arzt, Zahnarzt, ins Spital oder zur therapeutischen Behandlung pünktlich durchgeführt werden können. An Wochenenden sowie an Feiertagen werden nur in Ausnahmefällen und nach Verfügbarkeit der Fahrerinnen oder Fahrer Transporte durchgeführt. Melden Sie Ihren gewünschten Fahrtermin so früh wie möglich bei der Koordinationsstelle an, das gibt uns genügend Zeit für die Organisation. Alle Fahrer und Fahrgäste sind gegen Unfall versichert. Aus diesem Grund müssen allfällige Begleitpersonen zwingend vor der Fahrt bei der Koordinationsstelle angemeldet werden. Diese bezahlen keine Fahrkosen. Wir bitten Sie höflich, uns sämtliche Termin- oder Zeitverschiebungen sofort zu melden. Sie erleichtern uns damit die Einsatzplanung und ersparen sich damit allfällige Annullationskosten. Präsidentin Gaby Winiger
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