Zusatzleistungen zur AHV
Anpassung der Zusatzleistungsverordnung zur AHV
Seit dem 1. Januar 2025 sind neue Anpassungen der Zusatzleistungsverordnung zur AHV in Kraft. Mit diesen Anpassungen können Personen im AHV-Alter, die Zusatzleistungen beziehen und Unterstützungs- und Betreuungsleistungen zu Hause benötigen, anfallende Kosten über die Zusatzleistung rückvergütet erhalten.
Dies geschieht im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten, die mit einem jährlichen Kostendach geregelt sind. Die Zusatzleistungs-Durchführungsstelle behält die bereits vergüteten Krankheits- und Gesundheitskosten im Blick und stellt die Kostenübernahme ein, wenn der Maximalbetrag erreicht ist – für eine Einzelperson Fr. 25'000.-/Jahr und für ein Ehepaar Fr. 50'000.-/Jahr.
Mit diesen Anpassungen soll einerseits die Selbstbestimmung und Autonomie älterer Menschen mit Zusatzleistungen gestärkt werden. Andererseits wird ein möglichst langer Verbleib im gewohnten Umfeld angestrebt und ein Heimeintritt soll verzögert werden.
Ab April 2025 setzt die Gemeinde Oetwil an der Limmat diese Anpassungen um. Wenn Sie zu Hause schon auf Betreuung angewiesen sind, diese evtl. erweitern müssen, oder die Notwendigkeit für Unterstützung sich abzeichnet, können Sie mit der Anlaufstelle Gesundheit und Alter rechtes Limmattal Kontakt aufnehmen: Telefon 043 455 10 17 oder beratung@gesundheit-limmattal.ch. Diese Fachstelle übernimmt für die Gemeinde Oetwil an der Limmat die notwendige Bedarfsabklärung.
Die Fachmitarbeitenden der Anlaufstelle Gesundheit und Alter bleiben in regelmässigen Abständen mit den Beziehenden in Kontakt.
Der Prozess der Bedarfsabklärung ist nicht kostenlos. Die Kosten können ebenfalls über die Zusatzleistungen rückgefordert werden.