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Abfuhr und Entsorgung

Zuständige Abteilung ist die Werkabteilung


Öffnungszeiten Sammelplatz: 

Wochentag Zeit
Dienstag 16.00 – 19.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr
Samstag 09.00 – 12.00 Uhr

Betreuer Altstoffsammelstelle:

  • Urs Acker
  • Brigitta Frei
  • Monika Zemp
  • Rebekka Zweidler

Abfallkalender

Den aktuellen Abfallkalender finden Sie hier.


Abfallverordnung

Die Abfallverordnung finden Sie in der systematischen Rechtssammlung.


Abfuhren

Altkleider

Die Sammlung von alten, nicht mehr getragenen Kleidern inklusive Schuhen und ihre Wiederverwertung ist aus ökologischer Sicht sinnvoll. Die gesammelten Altkleider werden sortiert und wieder verwendet. Nicht mehr tragbare Textilien werden zu Putzlappen, Reisswolle oder Isolationsmaterial aufgearbeitet. Neben Altkleidern können auch Vorhänge, Tisch- und Bettwäsche etc. der Sammlung mitgegeben werden.
Die Textilsammlung ist jedoch keine Abfallsammlung. Kleiderbügel, kaputte Schuhe und verschmutzte Textilien gehören deshalb in den Hauskehricht. Tragbare Altkleider und Schuhe können auch zu Secondhand-Läden oder Kleiderbörsen gebracht werden.

Hauskehricht

Hauskehricht ist brennbarer, nicht verwertbarer Siedlungsabfall wie Verpackungen, Kunststoffe, Holz, Kleintiermist, Windeln, Glühbirnen etc.. Der Hauskehricht ist jeweils am Sammeltag in gebührenpflichtigen Kehrichtsäcken bereit zustellen.
Kehrichtsäcke sind bei der Gemeindeverwaltung Oetwil an der Limmat, bei der Poststelle oder an der Kasse bei den meisten Lebensmittelgeschäften erhältlich.

Bioabfall

Bioabfall beinhaltet organischen Abfall aus Küche, Garten und von kleinen Haustieren. Bioabfall im grünen, normierten Bioabfallcontainer (140, 240 oder 660/770 Liter) deponieren. Äste usw. gebündelt (Länge 60 cm, Durchmesser max. 10 cm, Bund max. 20 kg) hinstellen (gilt auch für Weihnachtsbäume). Keine Plastiksäcke! Bei grossen Mengen direkt im Vergärwerk Biogas Zürich AG, Paul-Pflüger-Strasse 104, 8064 Zürich entsorgen.

Papier

Altpapier sind Zeitungen, Zeitschriften, Taschenbücher, Bücherseiten ohne Einband, Fotokopien, Telefonbücher, Prospekte ohne Beschichtungen etc. Nicht ins Altpapier gehören Karton, Wellpappe usw. Altpapier ist der wichtigste Rohstoff in der einheimischen Papierindustrie und wird für die Herstellung von Karton (Wellpappe) und Papier (Zeitungspapier, Hygienepapier und grafisches Papier) verwendet. Die Sammlung und Wiederverwertung ist sehr sinnvoll. Das Papier ist gebündelt (Gewicht max. 5 kg) am Sammeltag bereitzustellen. Die Sammeldaten entnehmen Sie dem Abfallkalender. Im Weiteren kann Altpapier auch auf dem Entsorgungsplatz im dafür vorgesehenen Container entsorgt werden.

Sperrgut

Sperrgut ist sperriger Hauskehricht, der nicht in die normalen Abfallbehältnisse passt. Zum Sperrgut zählen Abfälle wie Möbel, Matratzen, Teppiche etc. Sperrgut wird wie der Hauskehricht der Verbrennung zugeführt. Das Sperrgut kann zusammen mit dem Hauskehricht, versehen mit der notwendigen Anzahl Gebührenmarken, am Sammeltag bereitgestellt werden. Im Weiteren besteht auf dem Entsorgungsplatz die Möglichkeit zur Abgabe des Sperrgutes. Sperrige Gegenstände wie Skis, Möbel, Teppiche usw. können bei gleichzeitigem Kauf vergleichbarer Ware an der Verkaufsstelle zur Entsorgung abgegeben werden. Der Handel kann ein angemessenes Entgelt für die Entsorgung erheben.
Sperrgutmarken (1 Marke pro 6 kg Sperrgut) sind bei der Gemeindeverwaltung Oetwil an der Limmat, bei der Poststelle oder an der Kasse bei den meisten Lebensmittelgeschäften erhältlich.


Entsorgungsanlage

Altbatterien

Batterien und Akkumulatoren enthalten umweltgefährdende Schadstoffe wie Quecksilber, Blei, Cadmium, Nickel, Zink oder Lithium, aber auch wertvolle Metalle in der Ummantelung, welche zurück gewonnen werden können. Batterien und Akkumulatoren sind Sonderabfälle und müssen als solche entsorgt werden. Grundsätzlich sind die alten Batterien bei den Verkaufsstellen zurück zu geben. Auch auf dem Entsorgungsplatz besteht die Möglichkeit zur Abgabe alter Batterien. Autobatterien sind immer einer Verkaufsstelle zurück zu geben.

Altkleider

Neben den Altkleidersammlungen steht auf dem Entsorgungsplatz ein Sammelcontainer zur Verfügung.

Altöl

Altöl ist der Sammelbegriff für gebrauchte Mineral- und Speiseöle. Zu den Mineralölen zählen z.B. Motoren- und Getriebeöle. Speiseöle sind Öle und Fette tierischer und pflanzlicher Herkunft. Da die sortenreine Sammlung aus Haushalten nicht garantiert werden kann, müssen Altöle verbrannt werden. Aus diesem Grund ist die getrennte Sammlung von Speise- und Motorenöl nicht erforderlich.

Glas

Die Herstellung von Glas aus den Rohstoffen Quarzsand, Soda, Kalk und verschiedenen Hilfsstoffen benötigt grosse Mengen Energie. Altglas kann zu 100 % für die Herstellung von Glas verwendet werden. Dabei können 25 % der Energie eingespart werden. Zum Altglas gehört Verpackungsglas wie Getränkeflaschen, Konfitürengläser, Joghurtgläser, Einmachgläser etc., nicht jedoch Flach- und Verbundglas wie Fensterglas, Spiegelglas, Autoscheiben etc. Das Glas sollte nach den Farben weiss, braun und grün getrennt gesammelt werden. Kann die Glasfarbe nicht klar zugeordnet werden, gehört das Verpackungsglas in den Container für Grünglas.
Nicht in die Glassammlung gehören Flachglas (Fenster- oder Spiegelglas), Verbundglas (Autoscheiben), Trinkgläser, Keramik und Porzellan. Dieses sind mineralische Abfälle und gehören ins Grubengut.

Grubengut

Grubengut sind mineralische Abfälle, typischerweise Bauschutt. Im Haushalt kommen mineralische Abfälle in Form von Flachglas (Fenster- und Spiegelglas), Geschirr (Keramik, Porzellan, Glas), Blumentöpfe (Ton, Eternit), Gartenplatten etc. vor. Katzensand gehört nicht in die Grubengutsammlung, sondern in den Kehricht. Mineralische Abfälle aus dem Haushalt sind nicht brennbar und können nicht ohne weiteres wiederverwertet werden. Sie gehören deshalb in der Regel auf eine Inertstoffdeponie. Auf dem Entsorgungsplatz steht eine Mulde für mineralische Abfälle aus den privaten Haushaltungen zur Verfügung

Korken

Bereits vor zwölf Jahren wurde in der Schweiz das Korkrecycling ins Leben gerufen. Das Korkenrecycling ist äusserst sinnvoll, können doch die gesammelten Korken zu 100 % in Form von Korkgranulat weiterverwertet werden. Die Gesundheitsabteilung betrachtet das Sammeln und die Wiederverwertung der gebrauchten Korken als sinnvolle Ergänzung des übrigen Angebotes. Die Gemeinde Oetwil an der Limmat hat sich deshalb entschlossen, eine Sammelmöglichkeit auf dem Entsorgungsplatz anzubieten. Seit Anfang März können die EinwohnerInnen die gebrauchten Korken in den dafür bereitstehenden Sammelbehälter einwerfen.

Leuchtstoff-/Sparlampen

Leuchtstofflampen sind unter verschiedenen Bezeichnungen wie Leuchtstoffröhren, Fluoreszenzlampen, Energie- und Stromsparlampen sowie Quecksilber- und Natriumdampflampen im Handel. Leuchtstofflampen sind aufgrund der verwendeten Stoffe (Quecksilber und andere Schwermetalle) Sonderabfall. Sie gehören auf keinen Fall in den Kehricht.
Die Verkaufsstellen und Händler sind verpflichtet, Leuchtstofflampen die sie vertreiben, kostenlos zurückzunehmen. Im Werkhof kann man diese nicht entsorgen. 

Metalle

Altmetalle

Für die Wiederverwertung eignen sich alle Gegenstände, welche zum Grossteil aus Metallen bestehen. Dies sind beispielsweise Metallschränke und -gestelle, Wäscheständer, Fahrradrahmen, Vorhangschienen und dgl. Eisen- und Nichteisen-Metalle können prinzipiell gemischt gesammelt werden. Für die Metallsammlung steht auf dem Entsorgungsplatz eine Mulde zur Verfügung.

Aluminium

Die Herstellung von Aluminium benötigt grosse Mengen Energie. Durch Recycling von Aluminium kann gegenüber der Neuproduktion bis zu 95 % der Energie eingespart werden. Gleichzeitig ist die Umweltbelastung bedeutend geringer. Sämtliche Verpackungen aus Aluminium wie Tiernahrungsschalen, Alufolie, Aluminiumtuben, Getränkedosen etc. können auf dem Entsorgungsplatz in den dafür vorgesehenen Container geworfen werden.

Stahlblech-Dosen

Durch Recycling der Stahl- und Weissblechdosen kann gegenüber der Neuproduktion bis zu 60 % der Energie eingespart werden.
Sämtliche Konservendosen aus Stahl- und Weissblech sowie die Deckel von Konfitüren- und Gurken-Gläsern etc. können auf dem Entsorgungsplatz in den dafür vorgesehenen Container geworfen werden.

Papier und Karton

Für Altpapier steht auf dem Entsorgungsplatz ein Container zur Verfügung. Das Papier ist in ungebündeltem Zustand in den Container einzuwerfen. Wenn Papier mehr als 160 g/m2 wiegt, spricht man von Karton. Zum Karton zählen auch Wellkarton und Wellpappe, unbeschichtete Kartonschachteln, Früchte- und Gemüsekartons, Waschmittelkartons etc.
Altkarton (wie auch Altpapier) ist der wichtigste Rohstoff der einheimischen Kartonindustrie und wird für die Herstellung von Graukarton eingesetzt. Die Sammlung und Wiederverwertung ist sehr sinnvoll. Kartonschachteln sind zerlegt auf dem Entsorgungsplatz im dafür vorgesehenen Container zu entsorgen.

Nespresso-Kapseln

Immer häufiger kommen Kaffeemaschinen mit Kapseln (Nespresso) zum Einsatz. Die gebrauchten Kapseln sind vom Hersteller so konzipiert, dass sie wieder verwertbar sind. Grundsätzlich nimmt jede Verkaufsstelle neuer Kapseln die gebrauchten zurück und führt diese der Wiederverwertung zu. Bereits werden rund 51 % der verkauften Kapseln zurückgegeben. Das verwendete Aluminium eignet sich optimal für den Einsatz und die Verwendung im genannten System. Einerseits gewährt Aluminium den Schutz des Kaffees und ist andererseits stark genug um dem Extraktionsdruck in der Kaffeemaschine standzuhalten. Zudem ist Aluminium ohne Gewichts- und Qualitätsverlust vollständig und immer wieder verwertbar. Bei der Wiederverwertung von Aluminium können bis zu 95 % der Energie gespart werden, die für die Erstherstellung erforderlich ist. Beim Sammeln der gebrauchten ist einzig zu beachten, dass diese ohne jegliche Verpackung in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter abgegeben werden. Die gesammelten Kapseln werden in den Sammelbehältern zur Wiederverwertung transportiert und dort zerkleinert. Eine Anlage trennt das Aluminium vom Kaffeesatz. Nachfolgend wird das Aluminium eingeschmolzen und zur Herstellung neuer Aluminiumprodukte eingesetzt. Der anfallende Kaffeesatz wird in einer Kompostierungsanlage zu Dünger verarbeitet. Das Recycling ist äusserst sinnvoll, können doch die anfallenden Kapseln zu 100 % einer Wiederverwertung zugeführt werden.

Sperrgut

Sperrgut kann auf dem Entsorgungsplatz gegen Entrichtung der gewichtsabhängigen Gebühr in der dafür vorgesehenen Mulde deponiert werden. Grosse Mengen Sperrgut sind direkt in der Kehrichtverbrennungsanlage Dietikon zu entsorgen.

Styropor

EPS-Schaumstoff (Expandiertes Polystyrol, allgemein als Styropor bezeichnet) ist einer der wenigen Kunststoffe, dessen Sammlung sinnvoll ist. Eigentlich sind der Handel und die Verkaufsstellen aufgrund der kantonalen Abfallverordnung verpflichtet, sperrige Verpackungen zurückzunehmen. EPS-Formteile, die nicht in einen 35 Liter-Kehrichtsack passen, können direkt im Laden zurückgelassen werden oder später dahin zurückgebracht werden. EPS-Formteile fallen im Haushalt jedoch auch aus dem Versandhandel an. Diese Formteile werden kaum an das Versandhaus zurückgesandt. Um diese Lücke zu schliessen bietet die Gemeinde Oetwil an der Limmat eine Sammelmöglichkeit auf dem Entsorgungsplatz an.


Häckselservice

Für das Zerkleinern von Ruten und Ästen, welche nicht der Grüngutabfuhr mitgegeben werden können, wird ein Häckseldienst angeboten. Im Frühjahr und im Herbst wird an fünf bis sechs Montagen (die Daten können dem Abfallkalender entnommen werden) das bereitgelegte Material durch den Häckseldienst zerkleinert. Eine spezielle Anmeldung ist nicht erforderlich. Soll das zerkleinerte Material abgeführt werden, bitte mit Zettel kennzeichnen.


Spezialsammlungen

Sammeltag für Sonderabfall. Zu den Sonderabfällen gehören Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Farben, Lacke, Leime, Abbeizmittel, Pflanzenschutzmittel, Altmedikamente, Desinfektionsmittel, Photochemikalien, Thermometer, Batterien und Altöl. Aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften stellen die vorstehend erwähnten Stoffe eine Gefährdung für die Umwelt dar und sind deshalb besonders zu behandeln. Sonderabfälle unterstehen der Stoffverordnung. Diese verpflichtet den privaten Endverbraucher zur Rückgabe an den Händler oder Hersteller. Primär sind Sonderabfälle an die entsprechende Verkaufsstelle zurück zu geben. Grössere Mengen aus Haushalten können der kantonalen Sonderabfallsammelstelle abgegeben werden. In der Gemeinde findet einmal pro Jahr ein Sammeltag für Sonderabfälle statt. Das Datum kann dem Abfallkalender entnommen werden. Auch die Sammeldaten in Nachbargemeinden sind im Abfallkalender erwähnt.


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