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Inventarisation

Zuständige Abteilung ist die Steuerabteilung


Inventarisation

Der Todesfall wird uns vom zuständigen Zivilstandsamt gemeldet. Das Gemeindesteueramt wird anschliessend das schriftliche Inventarisationsverfahren (in der Regel innert 14 Tagen) einleiten. In Ausnahmefällen kann eine mündliche Inventarisation durchgeführt werden, welche innert 14 Tagen seit dem Todesfall mit den Erben, dem Willensvollstrecker bzw. dem Erbenvertreter vorgenommen wird. Die Erben erhalten folgende Unterlagen zugestellt:

Die Unterlagen müssen innert 60 Tagen dem Gemeindesteueramt zugestellt werden. 

Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen, werden die gesamten Akten zur Prüfung und Einschätzung dem Kantonalen Steueramt, Dienstabteilung Inventarkontrolle/Erbschaftssteuer zugesandt. Nach Meldung der Faktoren stellt das Gemeindesteueramt die Schlussrechnung mit Abrechnung über Zinsen aus.


Links

Erlasse und Merkblätter Kantonales Steueramt